Bildung für einen großen Teil der Bevölkerung zu ermöglichen ist eine wesentliche gesellschaftliche Aufgabe. Nach glaubwürdigen Berechnungen fehlen an Deutschlands Hochschulen mindestens 1,7 Mrd. DM pro Jahr in der Lehre. Trotz den Versprechungen aller Bildungspolitiker in Bund und Ländern ist aber niemand bereit diese Mittel den Hochschulen auch zur Verfügung zu stellen.

Während in zahlreichen Ländern über sog. Immatrikulationsgebühren oder Gebühren für Zweit- oder Langzeitstudenten der Einstieg in Studiengebühren bereits erfolgt ist, fehlt ein angemessenes Gesamtkonzept, das auch die Interessen der Studierenden berücksichtigt. Gleichzeitig sprechen sich Wissenschaftsminister, wie z. B. in Bremen, vehement gegen Studiengebühren aus und fördern gleichzeitig mit hohen Staatszuschüssen private Universitäten mit sozial unausgewogenen und hohen Gebühren für Studierende. Sie leisten damit einer sozialen Diskriminierung Vorschub, da sich die Kinder reicher Eltern immer eine optimale Ausbildung kaufen können, ob hier oder im Ausland, während für die restlichen Studenten nur unterfinanzierte staatliche Hochschulen zur Verfügung stehen.

Durch den Beschluss der KMK zur „Gebührenfreiheit des Erststudiums“ wurde die Debatte um Studiengebühren neu entfacht. Der LHG-Bundesverband lehnt die Möglichkeit der Einführung von „Strafgebühren“ für Langzeitstudenten ab. Eine Reglementierung von Studienverläufen widerspricht der Wissenschaftsfreiheit und ist darüber hinaus nicht zielführend. Die Hochschulen sollten im Rahmen ihrer Prüfungsordnungen selbst entscheiden, welche Rahmenbedingungen sie ihren Studierenden setzen.

Dennoch ist eine breitangelegte Diskussion über eine Kostenbeteiligung der Studierenden an ihrem Studium unumgänglich. Der LHG will mit Studenten, Wissenschaft und Politik über alle Aspekte der Hochschulfinanzierung offen sprechen. Den falsch verstandenen Lobbyismus der anderen Studentenverbände (abs, RCDS etc.) keine Diskussion über Studiengebühren zulassen zu wollen, lehnen wir ab, weil andernfalls die Gefahr besteht, dass die Interessen der Studenten bei der Einführung von Studiengebühren unberücksichtigt bleiben.

Wesentliche Eckpunkte für die Einführung einer Kostenbeteiligung der Studenten müssen sein:

  1. Soziale Komponente: Studiengebühren dürfen Studierende aus einkommensschwachen Familien den Zugang zu Hochschulen nicht erschweren. Es muss daher sichergestellt werden, dass eine Beteiligung an den Studienkosten den Kostenträger Student nicht sofort trifft, sondern vom später erzielten Einkommen abhängen kann. Dadurch muss ebenfalls sichergestellt werden, dass der Studierende in seiner Wahlfreiheit des Studienfaches nicht beschränkt wird. Eine Verringerung der Zahlen von Studienanfängern ist auf dem Weg in die Wissensgesellschaft nicht hinnehmbar. Ziel muss es vielmehr sein, die Studierendenquote weiter zu erhöhen.
  2. Den Staat weiter in die Pflicht nehmen: Der Staat darf sich deshalb nicht weiter aus der Hochschulfinanzierung zurückziehen! Die Nachfinanzierung durch die ehemaligen Studierenden muss unmittelbar der Lehre an den jeweiligen Hochschulen, am besten den jeweiligen Fachbereichen zur Verfügung gestellt werden. Sie ist als Ergänzung, nicht als Substitut für staatliche Bildungsfinanzierung zu sehen. Der Staat soll auch in Zukunft Träger der Hochschule bleiben und darf seine Zuschüsse an die Hochschulen auf Grund der Kostenbeteiligung der Studenten nicht senken.
  3. Leistung nur bei Gegenleistung: Das insbesondere in der Anfangsphase virulente Problem, dass der Nachfinanzierungspflicht des Studenten keine entsprechende Lehrleistung gegenübersteht, muss angemessen berücksichtigt werden. Rahmenregelungen über ein „Minderungsrecht“ wären eine Möglichkeit.
  4. Hochschulpolitische Debatte: Eine Debatte über die Einführung einer Kostenbeteiligung muss in eine Diskussion über alle anderen Aspekte der Hochschulreform eingebettet sein. Sie ist untrennbar mit den Forderungen nach Autonomie der Hochschulen, der Abschaffung der ZVS und der Frage der Ausbildungsförderung (BAföG), sowie weiteren Themen verbunden. Nur Wettbewerbsbedingungen schaffen auch Wettbewerb!

Da der Staat die Tendenz zeigt, sich aus der Hochschulfinanzierung weiter zurückzuziehen und die Hochschulfinanzierung des weiteren in der Konkurrenz um Staatsmittel mit allen anderen gesellschaftlichen Bereichen steht (Rentendebatte, Wirtschaftssubventionen, Mittel für klassische Staatsaufgaben etc.) ist eine Beteiligung der ehemaligen Studierenden an den Kosten ihres Studiums der richtige Weg, ein Signal zu setzen, dass Studierende selbst die Bedeutung der Bildung und Ausbildung erkennen. Wenn die Studierenden sich an den Kosten ihrer Ausbildung, von der sie selbst am meisten profitieren, beteiligen, wird es dem Staat zukünftig schwerer fallen, die staatlichen Zuschüsse an die Hochschulen weiter zu kürzen. So könnten über die Summe der Beiträge der Studierenden hinaus sogar weitere Mittel für die Lehre akquiriert werden