Um die Ausbildungssituation in Deutschland signifikant zu verbessern ist es zwingend notwendig das vertragliche Verhältnis zwischen Hochschule und Student zu stärken. Hierzu müssen die Angebote der Hochschule, die zur Einhaltung der Regelstudienzeit notwendig sind, auch als rechtsverbindlich zugestanden werden.
Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert deshalb einen Rechtsanspruch der Studenten auf folgende Leistungen durch die Hochschule:
- Die in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Elemente des Curriculum müssen in ausreichender Anzahl vorgehalten werden, eine Studienzeitverlängerung auf Grund zu geringer Seminarplatzzahlen ist nicht tolerabel.
- Die Teilnahmemöglichkeit an belegten Veranstaltungen muss gesichert sein.
- Der prüfungsrelevante Stoff muss den Studenten ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stehen, dies kann bspw. über eine ausreichende Ausstattung der Bibliothek oder Online-Publikation erreicht werden.
- Verwaltungsakte wie die Korrektur von Prüfungen dürfen nicht zu einer Verlängerung der Studienzeit oder direkten finanziellen Schäden des Studenten führen. Viele Studenten müssen bei ihrer Studienfinanzierungsquelle regelmäßig einen Leistungsstand vorlegen, Verzögerungen können hier zu ernsten finanziellen Problemen führen. Bei einem jeden solcher Fälle das Verwaltungsgericht einzuschalten, führt nach Ansicht des LHG zu unnötiger zusätzlicher Bürokratie. Der LHG empfiehlt deshalb das folgende organisatorische
Verfahren:
- Bei einem Verstoß meldet der Student diesen Missstand bei der Rechtsstelle der Hochschule.
- So diese nicht für eine Lösung des Problems sorgt, kann der Student eine Kommission anrufen, die auf Fakultätsebene zu bilden und paritätisch zu besetzen ist.
- Sollte auch diese Ebene den Missstand nicht beheben können, ist das Verwaltungsgericht die anzurufende Instanz. Ein Verstoß, der auf Anzeige hin nicht unverzüglich behoben wird, gibt dem Studenten außerdem einen Anspruch auf Rückzahlung etwaiger entrichteter Studienbeiträge.