Eine der Aufgaben der Schulen mit gymnasialer Oberstufe ist die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf ein Studium. Trotz einer begrüßenswerten Besinnung auf vermehrte Vermittlung von Grundlagenwissen ist an der hohen Studienabbrecherquote zu erkennen, daß Schulen ihrer Aufgabe, auf ein Hochschulstudium vorzubereiten, nur unzureichend nachkommen. Zum anderen haben die Schulen durch den Wandel in den familiären Strukturen in den letzten zunehmend erzieherische Aufgaben übernommen.
Deswegen fordert der LHG:
- Primäre Aufgabe der Schulen ist und bleibt die Wissensvermittlung. Wissensvermittlung bedeutet aber nicht bloßes „Einpauken“ von Lehrinhalten, sondern vielmehr vernetztes, intelligenzförderndes Lernen.
- Die Schule soll durch zusätzliche freiwillige Angebote ihrer sozialen Rolle gerecht werden. Sie kann dadurch zum Lebensraum werden, in dem Schülerinnen und Schüler soziale Kompetenzen erlernen, die ihnen in ihrer Familie umständehalber nicht vermittelt werden können.
- Eine Hauptaufgabe der Schulen besteht auch darin, Lernen zu lehren. In den gymnasialen Jahrgangsstufen sollte Wert auf wissenschaftliches Arbeiten gelegt werden, somit Grundfertigkeiten für ein Hochschulstudium vermittelt werden.
- Schulen müssen eine vernunftbestimmte Studienfachwahl der Schülerinnen und Schüler fördern. Dies kann durch Exkursionen zu Hochschulen, durch ein „Schnupperstudium“ oder durch in den Schulen gehaltene Kurse von Hochschullehrern geschehen (finnisches Modell).
- Schulen müssen ihre Schülerinnen und Schüler auf die neuen Informationstechnologien, deren Chancen und Risiken, vorbereiten. Dies kann durch ein neues Lehrfach „IT“ geschehen.