Der LHG spricht sich gegen die Rentenbeitragspflicht für Studierende ab 610,- DM aus.

Studierende sollen erst ab einem monatlichen Verdienst in Höhe von 1500,- DM zur Rentenbeitragspflicht herangezogen werden.

Ab einem Verdienst in Höhe von 610,- DM sollen sie wählen können, ob sie in die Rentenkasse einzahlen wollen oder nicht.

Die Ablehnung eines Arbeitsplatzbewerbers, der freiwillig in die Rentenkasse einzahlen will – mit der Folge, dass der Arbeitgeber den Arbeitgeberbeitrag anteilig zahlen muss – soll gesetzlich verboten werden, wenn er andernfalls die Stelle bekommen würde.