Die Bundesregierung bzw. das Auswärtige Amt wird aufgefordert, Institutionen, die deutsches Kulturgut im Ausland verbreiten, soweit sie ganz oder überwiegend mit öffentlichen Mitteln betrieben oder gefördert werden (wie z.B. die Goethe-Institute), weiterhin mit mindestens dem gleichen Aufwand zu unterstützen und diesen möglichst auszubauen.