• Ab dem Jahr 2001 findet nur noch einmal jährlich eine Bundesmitgliederversammlung statt. Diese dient primär der Wahl des Vorstandes und der Abwicklung der notwendigen rechtlichen Formalitäten sowie der Beratung und der Beschlussfassung von Anträgen.
  • Ab dem Jahr 2001 findet die jährliche Bundesmitgliederversammlung jeweils am Beginn des Sommersemesters (Ende April/Anfang Mai) statt.
  • Sämtliche Bundesmitgliederversammlungen werden ab dem Jahr 2001 im Notfall nur noch zweitägig (Samstag/Sonntag) durchgeführt, um die Kosten für eine zweite (in der Regel überflüssige) Übernachtung zu sparen.
  • Die Fahrtkosten werden weiterhin entsprechend den bekannten Richtlinien erstattet.
  • Um die programmatische Arbeit des LHG durch Verkürzung bzw. Streichung einer BMV nicht zu gefährden, werden in Zukunft weitere zusätzliche Wochenendseminare zu einzelnen Themenschwerpunkten angeboten und durchgeführt. Zu allen Seminaren dieser Art werden alle LHGler bzw. Gruppen eingeladen. Um eine möglichst breite Diskussion entsprechend den Bedürfnissen der Mitgliedsgruppen zu gewährleisten, werden die Gruppen bzw. einzelnen Mitglieder gebeten, sich verstärkt an der programmatischen Arbeit zu beteiligen, und mögliche Seminarthemen frühzeitig dem Bundesvorstand mitzuteilen.
  • Die „Programmatischen Wochenenden“ bleiben in der bekannten Form erhalten. Sie sollten aber stärker als bisher als programmatische Inputfaktoren genutzt werden.
  • Alle oben genannten Punkte stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit und der Beibehaltung der jetzt bekannten Förderrichtlinien durch die jeweiligen Ministerien sowie der Entwicklung der Haushaltslage des LHG.