Die Bafög Novelle der Ampel-Koalition bringt notwendige Entlastung für Studierende und passt das Fördervolumen an die Realität der Betroffenen an. Damit werden analog die daran gekoppelten Regeln zur Grundförderung begabter Studierender angepasst. Sie ist ein Schritt in die richtige Richtung eines elternunabhängigen Bafög. Jedoch wird dabei die Situation von Doktoranden und Postdoktoranden nicht adressiert.
Für die Liberalen Hochschulgruppen zeichnet sich eine Promotion besonders durch Eigenverantwortung und damit einhergehenden besonderen Leistungen für die Wissenschaft aus. Daher gilt es, Doktoranden und Postdoktoranden bestmöglich zu entlasten und staatliche Gängelungen aus dem Weg zu räumen. Wir wollen die Stipendienrichtlinien des BMBF diesbezüglich anpassen.
Staatliche Gängelung von Forschern stoppen – Arbeitszeitgrenzen in der Promotionsförderung abschaffen
Seit Jahren gelten für Stipendiaten in der Promotions- und Post-doc Förderung sehr restriktive Arbeitszeitgrenzen. Diese sind im Vergleich zu regulären Studierenden deutlich niedriger angesetzt. Statt der üblichen Grenze von 20 Wochenstunden, während der Vorlesungszeit und Flexibilität während der vorlesungsfreien Zeit, dürfen Promotionsstipendiaten lediglich zehn (in Forschung und Lehre), bzw. fünf Stunden (außerhalb von Forschung und Lehre) arbeiten.
Diese Regelung ist vor dem Hintergrund, dass Doktoranden und Post-docs gleichzeitig nicht von dem begünstigten Status des Werkstudenten profitieren, besonders ungerecht. Neben der vollumfänglichen Belastung durch Sozialabgaben werden mit dieser Regelung ausgerechnet den Akademikern engere Fesseln angelegt, die bereits bewiesen haben, dass sie ein Hochschulstudium nicht nur erfolgreich abgeschlossen haben, sondern darüber hinaus durch ihren Status als Stipendiaten zu den besonders begabten Nachwuchswissenschaftlern gehören. Das begabte Wissenschaftler, die bereits ihre Fähigkeit des eigenständigen Arbeitens unter Beweis gestellt haben, auf diese Art und Weise staatlich bevormundet werden, ist widersinnig.
Die Liberalen Hochschulgruppen fordern die Abschaffung aller zusätzlichen Arbeitszeitgrenzen für Promotions- und Post-doc-Stipendiaten sowohl für den wissenschaftlichen Betrieb als auch für jegliche Tätigkeit außerhalb der Hochschulen. Jeder Nachwuchswissenschaftler sollte selbst wählen dürfen, wie er seine Forschungsarbeit gestaltet. Daher sollen die Nr. 1.8.3. und 1.8.4. der BMBF Richtlinie: „Zusätzliche(n) Nebenbestimmungen zur Förderung begabter Studierender sowie begabter Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler“ gestrichen werden. Stattdessen soll die Bestimmung in Nr. 1.8.5. an ihre Stelle treten und lediglich Tätigkeiten regulieren, die „die Arbeitskraft des Geförderten überwiegend in einem Ausmaß in Anspruch nimmt, sodass der Erfolg der Forschungsarbeit gefährdet ist.“ Die entsprechende Bewertung obliegt den Begabtenförderungswerken in ihrem individuellen Auswahlverfahren.
Weiterhin sollen die Hinzuverdienstgrenzen aus Nebeneinkünften (Nr. 2.2. der Richtlinie) abgeschafft werden. Das schafft Rechtssicherheit für Geförderte, die freiberuflich oder anderweitig selbstständig tätig sind und unnötige Bürokratie für die Begabtenförderwerke ab. Stattdessen soll lediglich Satz 1 dieser Bestimmung erhalten bleiben: „Einkünfte der Stipendiatin oder des Stipendiaten aus zulässigen Nebentätigkeiten nach Nr. 1.8 werden auf das Stipendium nicht angerechnet“.
Die effektive Form der Kontrolle durch die Begabtenförderungswerke des Forschungsfortschritts, die jährlichen Verlängerungsanträge für die Stipendien, bleibt bestehen.
Inflation trifft jeden – Auch Doktoranden und Postdoktoranden in den Blick nehmen
Seit einigen Jahren wurden die Fördersätze für Stipendiaten in der Promotions- oder Post-doc-Phase nicht angepasst. Dabei belastet die anhaltende Inflation alle Teile der Bevölkerung. Nach der Bafög Novelle müssen jetzt auch die Entlastungen für die Doktoranden und Postdoktoranden folgen. Die Liberalen Hochschulgruppen fordern daher, analog zur Anpassung der Bafög-Fördersätze für Studierende, eine Anhebung der Fördersätze für begabte Nachwuchswissenschaftler. Konkret sollen die Fördersätze in der Promotion auf 1.500€ und 2000€ in der Post-doc-Phase angehoben werden. Die Forschungskostenpauschalen sollen ebenfalls anpasst werden; auf 200€ in der Promotion und 400€ in der Post-doc-Phase. Die Fördersätze sollen analog zum Bafög an die jährliche Teuerungsrate angepasst werden.