Wie jüngst der Fall eines mit HIV-infizierten Studierenden an der Universität Marburg im Bereich der Zahnmedizin zeigte, sind die Vorurteile gegenüber mit HIV-infizierten Menschen weiterhin groß. Die Universität Marburg verweigerte einem HIV-infizierten Studierenden kurz vor dem dritten Staatsexamen seiner Ausbildung zum Zahnmediziner die Möglichkeit, sein Studium weiterzuführen. Während praktizierende Chirurgen, die HIV-infiziert sind und sich in Behandlung befinden, weiterhin operieren dürfen, wurden diesem Studierenden Auflagen auferlegt, welche weit darüber hinausgehen, nachweisen zu müssen, sich in Behandlung zu befinden. Nicht nur die Übung an Patienten wurde diesem Studierenden untersagt, sondern auch das Betreten der Räumlichkeiten, da der Infizierte „eine Gefahr für seine Kommilitonen“ darstelle.
Für HIV-positive Personen gelten keine Arbeitsverbote. Die Infektionswahrscheinlichkeit von Ärzten, die für eine HIV-Infektion in Behandlung sind, wird als fast ausgeschlossen eingeschätzt. Die Liberalen Hochschulgruppen fordern einen aufgeklärten und unaufgeregten Umgang mit HIV-infizierten Studierenden, orientiert an den aktuellen Forschungsergebnissen und den Maßnahmen, die für in dem Beruf praktizierende Personen gilt. HIV-infizierte Studierende sollen unter den gleichen Bedingungen an Patienten arbeiten können, wie es ein behandelnder Arzt kann, wenn dieser HIV-infiziert ist. Die Hochschule sollte in Kooperation mit den Studierenden Maßnahmen zum Schutz der Patienten ergreifen, muss aber auch sicherstellen, dass der angestrebte Abschluss in einer angemessenen Zeit erreichbar ist, und darauf achten, dass die finanzielle Belastung der Studierenden möglichst gering ist. Die Maßnahmen, die ergriffen werden, sollen die Studierenden nicht zwingen, das Studium abzubrechen oder gar exmatrikuliert zu werden. Zusätzlich ist davon abzusehen, Betretungsverbote auszusprechen.
Aufgefallen ist die Erkrankung, da die zuständige Betriebsärztin wiederholt Fragen nach der Sexualpraktik und spezifischen Symptomen gestellt hat. Eine Pflicht, eine HIV-Infektion als Studierender anzugeben, existiert nicht. Eine solche diskriminierende Fragepraxis verurteilen die Liberalen Hochschulgruppen.