Der Bundesverband der Liberalen Hochschulgruppen setzt sich für die Einführung sog. Experimentierklauseln in die Landeshochschulgesetze ein. Ziel dieser Klauseln ist die Ermöglichung einer von den Landeshochschulgesetzen abweichende Organisationsform der einzelnen Hochschulgremien. So wäre es mit einer solchen Klausel den einzelnen Hochschulen selbst überlassen, ob Sie beispielsweise einen AStA einführen wollen, wie viele studentische Vertreter in Senaten, Hochschulräten sitzen oder auch, wie Studierendenparlamente gestaltet werden. Dies würde die Hochschulautonomie stärken und den Hochschulen die Abbildung lokaler Besonderheiten in der Hochschulpolitik ermöglichen. Dabei sind die Grundsätze freier, demokratischer Wahlen zu wahren und eine ausreichende Legitimation der studentischen Vertreter sicherzustellen, indem eine Kopplung der Sitzanzahl an die Wahlbeteiligung abgelehnt wird.

Als Beispiel kann hierfür kann das bayrische Hochschulgesetz dienen, welches eine solche Klausel beinhaltet (Art. 106 Abs. II BayHSchG).

Bei der Gestaltung der Studentenvertretung muss jedoch gewährleistet sein, dass studentische Interessen mit einfließen. Dies ist bestenfalls durch eine von den bereits vorhandenen Studentenvertretungen unabhängigen Einrichtung wie eine Vollversammlung oder durch Urabstimmung zu gewährleisten. Hierdurch soll erreicht werden, dass sich die Wahlberechtigten noch einmal ausdrücklich mit dem Thema beschäftigen. Außerdem wird dadurch verhindert, dass bereits vorhandene Institutionen wie ein AStA ohne Willen der Studentenschaft eine Neugestaltung der studierenden Vertretung aus eigenen Interesse missbraucht.