Die Liberalen Hochschulgruppen fordern eine klare gesetzliche Grundlage, die es unseren Wissenschaftlern ermöglicht verantwortungsvoll zu embryonalen Stammzellen zu forschen, um z.B. therapeutisches Klonen durchzuführen und darüber hinaus deutschen Stammzellenforschern Rechtssicherheit bei internationalen Forschungsprojekten zu bieten.
- Daher soll eine Legalisierung erfolgen, um Rechtssicherheit für Wissenschaftler zu bieten und nicht auf Importe angewiesen zu sein
- Dazu soll das Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz – StZG) in § 4 und § 5 dahingehend verändert werden, als dass bestehende Verbote im Rahmen gängiger europäischer Gesetzgebung liberalisiert werden.