Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen begrüßt aktuelle Änderungen in den Hochschulgesetzen der Länder, die es ermöglichen, an den Hochschulen reine Forschungsprofessuren, also Professuren mit reduziertem Lehrauftrag, befristet
einzurichten.
Forschungsprofessuren haben zum Ziel, einzelne herausragende Wissenschaftler, die keine reguläre Professur innehaben, an eine Hochschule in für sie strategisch relevanten Bereichen zu binden, um die „Sichtbarkeit“ der Hochschule in der Forschungslandschaft (Publikationen) zu steigern.
Zwar betrachtet der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen Forschungsprofessuren unter dem Aspekt eines möglicherweise verschlechterten Betreuungsverhältnisses und dem teilweisen Aufbruch der Einheit aus Forschung und Lehre durchaus kritisch. Diesen Problemen kann teilweise begegnet werden, indem den Hochschulen Freiraum bei der Gestaltung der Anstellungsverhältnisse gewährt wird. So können Forschungsprofessuren nicht nur im regulären Berufungsverfahren besetzt werden, sondern auch (ohne im Stellenplan der Universität ausgewiesen zu sein und daher ohne Auswirkungen auf die Planung der Ausbildungskapazitäten zu haben) ad personam beantragt werden.
Alle Mittel, die für Forschungsprofessuren eingesetzt werden, müssen kapazitätsneutral sein und dürfen nicht zur Kapazitätsvergrößerung beitragen. Der Bundesverband setzt sich darüber hinaus auch weiterhin für die Abschaffung der Kapazitätsverordnung ein.
Gerade für Fachhochschulen mit ihrem anwendungsbezogenen Forschungsauftrag bei gleichzeitig hohem Lehrdeputat für die Professoren kann die Forschungsprofessur zu einer intensiveren Vernetzung zwischen Wirtschaft und Forschung führen sowie attraktivere Karriereoptionen eröffnen.