Die Bundesmitgliederversammlung der Liberalen Hochschulgruppen fordert, dass die Landesparlamente auf eine Änderung der Landeshochschulgesetze bzw. Verwaltungsverfahrensgesetze folgendermaßen hinwirken:

Minderjährige, die eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen oder durch eine Prüfung an der Hochschule erwerben, sollen für die Vornahme von Verfahrenshandlungen zur Aufnahme, Durchführung und Beendigung eines Studiums vollständig handlungsfähig sein.

So sollen sie keine Einwilligungserklärungen ihrer gesetzlichen Vertreter für studentische Belange benötigen und an den Hochschulen dieselbe Handlungsfähigkeit wie volljährige Studierende erhalten.

Dadurch wird der bürokratische Aufwand für minderjährige Studierende gesenkt und einer möglichen Einmischung der gesetzlich Vertreter in individuelle Bildungswege vorgebeugt.