Die aktuelle Infektionslage zeigt deutlich, dass die am 02.04.2022 durchgeführte Aufhebung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum, sowie die Beendigung zahlreicher weiterer Einschränkungen angemessen waren. Nun fordern die Liberalen Hochschulgruppen eine bundesweite Aufhebung der Maskenpflicht an Hochschulen und Universitäten. Die grundsätzliche Aufrechterhaltung der Maskenpflicht durch aus unserer Sicht fragwürdige Konstrukte, wie die Benutzung des Hausrechts, stehen konträr zu einem gesundheitspolitischen Kurs mit Maß und Ziel, für den wir uns als liberale Gruppe stark machen.

Ganz nach dem Prinzip der Eigenverantwortung soll nun nach vier Corona-Semestern endlich wieder Normalität in Hochschulen und Universitäten einkehren. Studierende, die teilweise das erste Mal seit Studienbeginn an der Hochschule und Universität sind, sollen die Möglichkeit auf einen möglichst normalen Hochschulalltag haben. Dazu gehört auch endlich wieder die Gesichter der Kommilitonen und Dozierenden zu sehen. Sie können jederzeit eigenverantwortlich eine FFP2-Maske oder OP-Maske tragen. Um unnötige Gefährdung von Kommilitonen und Lehrpersonal zu verhindern, muss es möglich sein, bei Verdacht auf eine Covid-19 Infektion, ohne Hürden dem Präsenzbetrieb fernzubleiben, ohne die wichtigen Inhalte zu verpassen. Daher ist die hybride Studierbarkeit sicher zu stellen. Allerdings steht es Hochschulen und Universitäten frei, darauf hinzuweisen, dass das Tragen einer Maske in ihren Räumlichkeiten empfohlen wird.

Sollte es in Zukunft wieder zu Einschränkungen aufgrund der Infektionslage kommen, muss über Erleichterungen, darunter eine Verlängerung der Regelstudienzeit, positiv entschieden werden.

Der Zugang zu Hochschulen und Universitäten muss außerdem ohne den Vorweis von Impf-, Genesenen – oder Testzertifikaten möglich sein. Insbesondere dürfen Studenten nicht aufgrund ihres Impfstatus in Bezug auf SARS-Cov-2 von der Präsenzlehre ausgeschlossen werden.