Jeder engagierte Mensch mit den entsprechenden Voraussetzungen sollte die gleichen Chancen auf ein Studium in Deutschland haben. Damit dieser Satz keine leere Versprechung von uns bleibt, müssen wir auch eine rechtliche Grundlage auf Hochschulebene schaffen, die keiner Gruppe den Hochschulzugang unnötig erschwert.

Deshalb sprechen sich die Liberalen Hochschulgruppen gegen gesetzliche Rahmen wie beispielsweise den Artikel 88 (5) des Bayrischen Hochschulinnovationsgesetzes aus und fordern somit die Abschaffung der verpflichtenden Beratungsgespräche für Studierende, die den Hochschulzugang über einen Meistertitel erworben haben.

Kein Bildungsweg gleicht dem anderen. Ob durch das Erlangen der allgemeinen Hochschulreife auf einem Gymnasium, dem Abschließen eines fachgebundenen Abiturs oder eine Meisterprüfung, wer fachlich die Voraussetzung erlangt hat, sollte mit gleichen Hürden die Chance auf eine Immatrikulation haben. Nur so können wir Chancengleichheit in Deutschland voranbringen.