Trotz ausgiebiger Beteuerungen von Hochschulen und Politik ist das Studium an einer deutschen Hochschule für körperlich Behinderte nach wie vor oft mit großen physischen Hürden verbunden. Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen setzt sich dafür ein, dass Gesetzesgrundlagen so geschaffen und angewandt werden, dass die Möglichkeit auch nur Einzelner zu studieren bei rechtlichen Zielkonflikten immer im Vordergrund stehen muss. Insbesondere ästhetische Abwägungen wie der Denkmalschutz, stellen niemals ein höheres Gut dar, als die Schaffung gerechter Chancen.

Wo Barrierefreiheit und Denkmalschutz sich nicht ausschließen, muss das erkannt und entsprechende Maßnahmen vorgenommen werden. Wo ein Eingriff in den Denkmalschutz nötig ist, um Barrierefreiheit zu schaffen oder die Teilnahme am normalen Lehrbetrieb vereinfacht, ist dieser vorzunehmen.

Die Hindernisse für körperbehinderte Menschen müssen trotz Denkmalschutz genauso entfernt werden, wie auch neue Möglichkeiten für Menschen mit anderen Behinderungen geschaffen, also etwa Orientierungshilfen, Beschilderung, Beleuchtung, Hörhilfen, akustische Signale, Ansagen usw. für Blinde und Hörgeschädigte.

Die Liberalen Hochschulgruppen an den Hochschulen setzen sich für Projekte ein, die körperlich benachteiligten Studierenden den Studienalltag erleichtern, solange die Hochschulen nicht entsprechende Barrierefreiheit anbieten.