Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht, die vor allem Studenten der medizinischen Fachrichtungen betraf, ist Ende letzten Jahres ausgelaufen. Viele betroffene Studenten der entsprechenden Fachrichtungen haben ihr Studium jedoch zwischenzeitlich abgebrochen, da es nicht vorhersehbar war, dass diese Impfpflicht nicht einmal ein Jahr anhalten wird, mussten hohe Bußgelder zahlen oder wurden zwangsweise exmatrikuliert.
Die Liberalen Hochschulgruppen fordern, dass den betroffenen Studenten nun ein leichter Rückgang in ihr ehemaliges Studienfach ermöglicht wird. Das bedeutet, dass sie ihren Studienplatz unbürokratisch zurückerhalten, sofern sie das möchten.
Außerdem muss sichergestellt werden, dass betroffene Studenten bei der Wiedereinschreibung keinen Nachteil bezüglich ihres BAföG-Anspruches und der Regelstudienzeit erfahren.
Die Exmatrikulation soll also für den BAföG-Anspruch in diesem Fall keine Rolle spielen, sondern Studenten sollen den gleichen BAföG-Anspruch erhalten, welchen sie vor ihrer Exmatrikulation hatten.
Sofern Studenten weiterhin immatrikuliert waren, aber ein Vertretungsverbot hatten, sollen die Semester, in denen dieses verordnet war, als Urlaubssemester gerechnet werden, sodass sich dieses ebenfalls nicht auf den BAföG-Anspruch und die Regelstudienzeit auswirkt.
Etwaig gezahlte Bußgelder sollen den Studenten zurückerstattet werden.