Die medizinische Versorgung ist einer der wichtigsten Bereiche der Daseinsführsorge und wird aufgrund der alternden Bevölkerung immer essenzieller. Leider wird die Ausbildung der Versorgenden, das Medizinstudium, nicht mit Aufmerksamkeit bedacht, die notwendig wäre. Die Curricula sind veraltet, Digitalisierung ein Fremdwort und das Aufbrechen von Strukturen überfällig. Die momentane Approbationsordnung ist älter als Medizinstudierende im ersten Semester. Während die medizinische Praxis und die wissenschaftlichen Erkenntnisse sich weiterentwickelt hat, ist das Medizinstudium auf der Stelle geblieben. Seit mehr als zwei Jahrzehnten (2002) werden dieselben Inhalte auf dieselbe Weise gelehrt. Seit mehr als einem Jahrzehnt soll diese Approbationsordnung nun schon überarbeitet werden. Die dringend notwendige Modernisierung scheitert an langwierigen und bürokratischen Prozessen. Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der medizinischen Curricula, indem den Hochschulen mehr Autonomie gewährt wird, die angebotenen Fächer selbstständig auszufüllen und Fortschritt einzubeziehen, ist notwendig. Die Rahmenpläne auf Bundesebene sollen flexibel gestaltet werden und auch Raum für Modellhochschulen bieten.
Studienverlauf
Das Medizinstudium ist eine generelle Ausbildung für alle Arztberufe mit Ausnahme der zahnmedizinischen Versorgung. Wir fordern eine Spezialisierung in einem Fachgebiet der Medizin schon in der Vorklinik zuzulassen. Durch eine fachliche Spezialisierung kann dieser Bereich bereits vor der Facharztausbildung näher betrachtet werden und die Facharztausbildung verkürzt werden. Allerdings ist es aufgrund der Vertiefung nicht mehr möglich nach dem Studium eine Facharztausbildung in einer anderen Spezialisierung zu machen. Die spezialisierten Studienverläufe sollen für jeden medizinischen Fachbereich mit einem Studienverlaufsplan und einer Prüfungsordnung versehen werden, in dem die Module des Spezialisierungsfaches und zusätzlich alle weiteren relevanten medizinischen Gebiete betrachtet werden. Die genaue Ausgestaltung der Studienverlaufspläne und der angebotenen Spezialisierungen soll ebenfalls den Universitäten obliegen. Neben den spezialisierten Studienverläufen muss es weiterhin an jeder Hochschule möglich sein, ohne Spezialisierung zu studieren. Am Ende der spezialisierten Studienverläufe soll ein Staatsexamen mit fachlichem Schwerpunkt auf diesen Fachbereich liegen, welches von einem Expertenrat aus Lehrenden und praktizierenden Ärzten dieses Fachbereiches erstellt werden und bundesweit angewendet werden soll. Am Ende des nicht spezialisierten Medizinstudiums sollen Prüfungen äquivalent zu den heutigen stehen.
Studiengang: Medizinische Forschung
Neben den Spezialisierungen in den verschiedenen medizinischen Fachbereichen soll auch eine Vertiefung in der medizinischen Forschung ermöglicht werden. Anders als die anderen Spezialisierungen der Medizin wird dieser Werdegang nicht mit dem Staatsexamen, sondern mit einem Masterabschluss beendet. Nach dem Physikum fertigt der Studierende eine Bachelorarbeit an, ansonsten werden die Noten der Prüfungen des bisherigen Medizinstudiums im Mittel als Note des Bachelors gewertet. Das Physikum macht dabei ein Drittel der Note aus. Im Anschluss an die Bachelorarbeit kann der Studierende ein Masterstudium im wissenschaftlichen Bereich der Medizin absolvieren. In diesem werden die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens erlernt, Forschungsarbeiten geschrieben und unterstützend zur wissenschaftlich-methodischen Ausbildung Module des Medizinstudiums besucht. Das Studium befähigt nicht zur Ausübung des Arztberufes.
Mehr Ärzte braucht das Land
Gerade im ländlichen Bereich fehlen Ärzte. Eine Erhöhung der Studienplätze sehen wir als notwendig an, um diesen Mangel zu beheben. Die Landarztquote ist dazu nicht das richtige Mittel. Diese zwingt die Studierenden, sich bereits vor Aufnahme des Studiums für einen Teilbereich zu entscheiden, in den meisten Fällen, um überhaupt einen Studienplatz zu bekommen. Wir setzen auf ein Anreizsystem. Im momentanen Studiensystem schlagen wir ein Stipendienprogramm vor, auf das sich Medizinstudierende ein Jahr nach dem Physikum bewerben können. Dieses Stipendium soll bis zur Beendigung des Praktischen Jahres vergeben werden und eine Verlängerung der Studienzeit um zwei Semester über Regelstudienzeit, in nachweispflichtigen Härtefällen länger, ermöglichen. Mit Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Empfänger, in einer ländlichen Region ihrer Wahl mit einem entsprechenden Ärztemangel in einer Hausarzt- oder einer Kinderarzt-Praxis zu arbeiten. In der neu vorgeschlagenen Regelung soll das Stipendium denjenigen zugutekommen, die sich für eine allgemeinmedizinische Ausbildung oder den Weg als Kinderarzt entscheiden. An den Universitäten, an denen eine Vertiefung in diesen Bereichen nicht möglich ist, soll die Regelung gelten, die für die heutige Studienstruktur vorgeschlagen ist.
Praktisch: Das PJ
Das Praktische Jahr des Medizinstudiums ist in drei Teile unterteilt. Die Liberalen Hochschulgruppen fordern, dass verpflichtend eines dieser Drittel in einem ambulanten Bereich absolviert werden soll. Im PJ erhalten die Studierenden weiterhin eine Ausbildung, erledigen allerdings auch unterstützende Arbeiten. Der Anteil der Zeit, der für unterstützende Arbeiten und nicht als Zeit für die Lehre aufgewendet wird, sollte entlohnt werden. Hierfür sollten Studierende im PJ zusätzlich zur Vergütung des Krankenhauses, insofern vorhanden, den Höchstbetrag des BAföGs erhalten können, diesen allerdings in Gänze zurückzahlen müssen. Wir setzen uns dafür ein in der Approbationsordnung bei den Regelungen zu Fehltagen eine gesonderte Regelung für Krankheitstage (attestierte Arbeitsunfähigkeit bzw. Krankmeldung) einzuführen. Außerdem fordern wir einen Austausch mit den medizinischen Fakultäten und Universitätskliniken, um die Anleitung und Betreuung der Studierenden während des PJs zu verbessern. Zwischen dem Ende des praktischen Jahres und dem dritten Staatsexamen soll ein Mindestabstand von vier Wochen liegen.