Digitale Wahlen an deutschen Universitäten und Hochschulen sind bisher in der Hochschullandschaft nicht die Regel. Wir wollen, dass Universitäten und Hochschulen weiterhin die Möglichkeit haben, Wahlen digital durchzuführen. Eine Pflicht hierzu lehnen wir jedoch klar ab. Wir bekennen uns zugleich zu allen Formen der Wahlen, die eine Wahl unter Einhaltung aller Wahlrechtsgrundsätze ermöglichen. Etwaige Argumente wie eine Steigerung der Wahlbeteiligung überzeugen uns nicht, so dass bei uns vor allem das Argument der kostengünstigen Durchführung wie z.B. bei Wiederholungen von Gremienwahlen im Vordergrund steht. Briefwahlen lehnen wir, sobald die Möglichkeit zur Onlinewahl besteht, grundsätzlich ab.
Der Antrag „WAHLBETEILIGUNG STEIGERN – ONLINE-WAHLEN ERMÖGLICHEN“ von 2019 verliert seine Gültigkeit.