Verbot von Hamas-Symbolik an Hochschulen
Anlässlich der jüngsten Vorfälle im universitären Raum soll das Zeigen und Verbreiten des roten Dreiecks mit Spitze nach unten im Kontext des Nahostkonflikts unter den Tatbestand des §86 und §86a StGB gefasst werden, denn es handelt sich dabei um Hamas-Symbolik. Das Symbol wird von der Hamas verwendet, um Ziele zu markieren. An Unis verwenden erschreckenderweise […]