Studieren mit Kindern muss erheblich erleichtert werden. Deshalb fordert der LHG den Bau und Betrieb von ausreichend Krabbelstuben an allen Hochschulen, bis der ermittelte Bedarf derzeit von etwa 5% gedeckt ist. Möglichkeiten ehrenamtlicher, studentischer Selbstorganisation sind auszuschöpfen. Darüber hinaus ist im Bedarfsfall auf Finanzierungsmöglichkeiten wie bei Kindergärten zurückzugreifen. Die Betreuung in diesen Krabbelstuben muss dabei flexibel sein, d.h. die Eltern müssen die Möglichkeit haben, ihr Kind stundenweise in der Gruppe abzugeben.

Weiterhin fordert der LHG, dass für Studierende mit Kind an den Universitäten Räumlichkeiten gestellt werden, in denen z.B. die Möglichkeit besteht, Kinder zu wickeln und zu füttern.

Da der Bedarf an Betreuung von Kindern auch im Vorschulalter und bei jüngeren

Schülerinnen und Schülern gegeben ist, fordern wir im Rahmen der aktuellen Nachfrage die Bereitstellung von Kindergartenplätzen und Schulplätzen mit der Möglichkeit einer Ganztagsbetreuung.

Beim Bau von Wohnheimen sollen in Zukunft die Bedürfnisse von studierenden Eltern, besonders von Alleinerziehenden, berücksichtigt werden.

Die bisher bestehenden und alle zukünftigen Freischussregelungen müssen Ausnahmeregelungen für studierende Eltern erhalten.

In Bezug auf die entsprechenden Sozialleistungsgesetze fordern wir, dass Studierende mit Kind die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung des Studiums und ausreichend Zuschüsse zur Miete erhalten.