Der LHG fordert die Landesjustizbehörden der Bundesländer auf, die Studienmöglichkeiten für Gefangene deutlich zu verbessern.

Neben den sogenannten Freigängern sollen verstärkt auch die Häftlinge studieren können, die im geschlossenen Vollzug einsitzen.

Vor allem an der Fernuniversität Hagen könnten dann verstärkt Gefangene studieren.

Die Gefängnisse sind durch Umstrukturierungsmaßnahmen so auszustatten, daß ein Fernstudium möglich ist.

Auch der Bezug von juristischen Materialien und die Benutzung von Schreibmaschinen bzw. Computern soll nicht mehr eingeschränkt werden.