Die Hochschulen, Professoren, Dozenten und Tutoren sind aufgefordert, auf jegliche Anwesenheitspflichten formeller oder informeller Art grundsätzlich zu verzichten und auf eine umfassende akademische Freiheit hinzuwirken. Auf Anwesenheit darf nur in besonders geregelten und fachlich notwendigen Fällen bestanden werden.