Die Möglichkeit der Erziehungsberechtigten, nach der Primarstufe alleine zu bestimmen, welche Schulform ihr Kind besuchen soll, führt oft zu nicht zu vertretbaren Ergebnissen. Kinder, denen von ihren Begabungsschwerpunkten her eher der Besuch einer Haupt- oder Realschule empfohlen werden sollte, werden von ehrgeizigen Eltern allzu häufig für Gymnasien angemeldet. Auch der umgekehrte Fall ist nicht selten: Für eine gymnasiale Schulbildung befähigte Kinder werden auf Drängen der Eltern auf andere Schulformen geschickt.
Deswegen fordert der LHG:
- Die Eignung der Kinder soll alleiniges Merkmal sein, nach dem bestimmt wird, welche weiterführende Schule sie besuchen sollen. Primarstufenlehrern soll aufgrund ihrer Erfahrung das Recht gegeben werden, eine Empfehlung für die zu wählende Schulform abzugeben. Im Normalfall soll das Kind dann eine solche Schule besuchen. Haben die Eltern Bedenken gegen die Empfehlung der Lehrer, bleibt ihnen das Recht, bei der Schulbehörde Widerspruch zu erheben. Die Empfehlung ist dann von einem Schulpsychologen zu überprüfen. Das letzte Wort in der Schulwahl bleibt jedoch den Erziehungsberechtigten.
- Durch unterschiedliche Entwicklungsschnelligkeit kommt es dazu, dass bei manchen Kindern die Befähigung zum Besuch bestimmter Schulformen erst später erkennbar wird. Deswegen ist unbedingt eine erhöhte Durchlässigkeit des Schulsystems anzustreben