- Der Gesetzgeber (Bund bzw. Land) soll sicherstellen, dass Studierenden durch die Tätigkeit in den von ihm gesetzlich vorgeschriebenen Gremien (Senat, StuPa, Fachschaft, etc.) kein finanzieller Nachteil entsteht.
- Der Gesetzgeber soll Tätigkeiten in den genannten Gremien als Teil des Studiums anerkennen.