Angesichts überfüllter Hochschulen und immer knapper werdender Mittel sind Kosten und Finanzierung des Hochschulsystems von besonderer Aktualität.
Die Einführung von Bildungsbudgets hat den Zweck, das Prinzip der zentralen staatlichen Kontrolle der Hochschulen durch das Prinzip der dezentralen Kontrolle durch den Markt zu ersetzen und den Wettbewerb zwischen den Hochschulen um die Studierenden einzuführen.
Mit der allgemeinen Hochschulreife wird jedem Studienberechtigten von seinem Herkunfts-Bundesland ein bestimmter Betrag pro Studiengang rechnerisch zugewiesen.
Diese Budgets werden nicht auf eine bestimmte Semesterzahl kontingentiert. Sie können von der Hochschule, an der der Studierende immatrikuliert ist, bei dem Herkunfts-Bundesland eingelöst werden; sie decken nur die Kosten der Lehre ab.
Die Grundfinanzierung der Hochschulen und die Finanzierung der Forschung verbleiben am Hochschulstandort, da gerade dieser den Vorteil des Innovationspotentials der Hochschule hat.