Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert weiterhin nachdrücklich dazu auf, die notwendigen Änderungen an den Hochschulen zuzulassen, die durch das Hochschulrahmengesetz durch den Bundesgesetzgeber als Rahmen vorgegeben werden können, um eine möglichst kurze Studiendauer zu gewährleisten. Die Länder sollten in den ihnen obliegenden Regelungsfeldern zielstrebig auf die Autonomie der Hochschule hinarbeiten, da durch den einsetzenden Wettbewerb sich die Studiensituationen zwangsläufig positiv verändern dürften.

Beachtung sollten vor allem finden:

  • die Verbesserung der Betreuungssituation Hochschullehrer zu Studenten
  • die Optimierung des Prüfungsverfahrens
  • die Optimierung des Vorlesungsbetriebs
  • die intensive Nutzung der den Hochschulen zur Verfügung stehenden Ressourcen, wie etwa der Bibliotheken, was nicht nur organisatorische Maßnahmen erfordert, sondern auch die Bereitschaft, zu sonst nicht üblichen Zeiten zu arbeiten, sowie schließlich auch die bessere Nutzung vorlesungsfreier Zeiten.

Der LHG fordert deshalb Bund und Länder auf, die personellen wie sachlichen Mittel für ein optimales Studium bereitzustellen und auch durch die Verbesserung der sozialen Sicherung bedürftiger Studenten ihren Beitrag zur Verbesserung der Studienbedingen zu leisten.

Einsparungen im Bundeshaushalt und Kürzungen von finanziellen Zuwendungen dürfen nicht im Bildungsbereich ansetzen.