Klausuranmeldefristen verlängern

Die Liberalen Hochschulgruppen fordern, dass die An- und Abmeldefrist für Klausuren bis mindestens 48 Stunden vor Beginn der entsprechenden Prüfung laufen muss.

Entwertung von Klausuren ermöglichen

Alle Universitäten in allen Studiengängen für alle Prüfungen, bei denen keine staatlichen Regelungen dem entgegenstehen, sollen unbegrenzt Fehlversuche erlauben, soweit die Maximalstudienzeit nicht überschritten wird. Dabei kann eine Klausur ohne Anrechnung eines Fehlversuchs oder Einstufung als Nichtbestehen noch während der Klausur durch Durchstreichen aller Seiten abgebrochen werden. Nicht-Erscheinen bei der Prüfung trotz Anmeldung zählt auch wie nie zur Klausur angetreten. Die Maximalstudiendauer muss zukünftig von den Hochschulen je Studiengang festgelegt werden. Zudem soll es die Möglichkeit geben sich durch erneute Prüfung zu verbessern.

Krankenregelungen liberalisieren

Regelungen, die Studierenden durch Krankheit versäumte Termine als Fehltage anrechnen, insbesondere, wenn diese zum Nichtbestehen einer (Pflicht-)Veranstaltung führen können, sollen abgeschafft werden. Ausgenommen davon sind Veranstaltungen, bei denen die Anwesenheit die einzige Prüfungsleistung ist. Zum Nachweis der Krankheit muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausreichend sein.