Wir sprechen uns für das Leistungsprinzip aus. Die sog. Leistungsbezüge, welche
 bereits Teil der Besoldungsordnung W sind, begrüßen wir daher ausdrücklich. Diese
 explizite Honorierung überdurchschnittlicher Leistungen ist in der Praxis jedoch oft
 nicht Anreiz genug, um alle Teile des Lehrpersonals zu bestmöglicher Leistung zu
 motivieren. Die hohen Hürden des Disziplinarrechts schützt unmotiviertes Lehrpersonal
 oft vor angemessenen Sanktionen. Daher fordern die Liberalen Hochschulgruppen in
 Anlehnung an die bereits vorhandenen Leistungsbezüge eine Ergänzung des
 Bundesbesoldungsgesetzes um Leistungsabzüge bei besonders unterdurchschnittlicher
 Leistung. Eine ähnliche Regelung sollte auch für Akademische Räte und andere
 verbeamtete Lehrpersonale, welche nicht in der Besoldungsordnung W angesiedelt sind,
 getroffen werden.