Wir sprechen uns für das Leistungsprinzip aus. Die sog. Leistungsbezüge, welche
bereits Teil der Besoldungsordnung W sind, begrüßen wir daher ausdrücklich. Diese
explizite Honorierung überdurchschnittlicher Leistungen ist in der Praxis jedoch oft
nicht Anreiz genug, um alle Teile des Lehrpersonals zu bestmöglicher Leistung zu
motivieren. Die hohen Hürden des Disziplinarrechts schützt unmotiviertes Lehrpersonal
oft vor angemessenen Sanktionen. Daher fordern die Liberalen Hochschulgruppen in
Anlehnung an die bereits vorhandenen Leistungsbezüge eine Ergänzung des
Bundesbesoldungsgesetzes um Leistungsabzüge bei besonders unterdurchschnittlicher
Leistung. Eine ähnliche Regelung sollte auch für Akademische Räte und andere
verbeamtete Lehrpersonale, welche nicht in der Besoldungsordnung W angesiedelt sind,
getroffen werden.