Anlässlich der jüngsten Vorfälle im universitären Raum soll das Zeigen und Verbreiten des roten Dreiecks mit Spitze nach unten im Kontext des Nahostkonflikts unter den Tatbestand des §86 und §86a StGB gefasst werden, denn es handelt sich dabei um Hamas-Symbolik. Das Symbol wird von der Hamas verwendet, um Ziele zu markieren. An Unis verwenden erschreckenderweise Pro-Palästina Gruppen bewusst diese Symbolik. 

Die Liberalen Hochschulgruppen stehen fest an der Seite der jüdischen Studenten. Jegliche Überschreitung des Rechtsrahmens, muss verfolgt werden. Protest und Widerstand im Rahmen der bürgerlichen Freiheiten ist zu zuzulassen.