Die Liberalen Hochschulgruppen fordern die Universitäten und die Landesregierungen auf, bei der Berufung die Qualität eines Wissenschaftlers nicht nach rein statistischen und oberflächlichen Kriterien zu bewerten, wie die Häufigkeit von Zitierungen (z.B. h-Index).

Im Gegenzug dazu setzen wir uns dafür ein, die Qualitäten der Wissensvermittlung z.B. durch Praxiserfahrungen in Wirtschaftsunternehmen und in der Lehre verstärkt zu berücksichtigen.  Die Liberalen Hochschulgruppen setzen sich dafür ein, dass das Berufungsrecht alleine den Hochschulen vorbehalten ist. Ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Professoren soll alleine dort liegen, nicht jedoch bei einem Ministerium. Auch über die die Einrichtung neuer Professuren und Lehrstühle sollen die Hochschulen, vor allem hinsichtlich von Schwerpunktbildungen, selbst entscheiden.

Berufungskommissionen sind auch mit stimmberechtigten Vertretern der jeweiligen Fachschaften und der wissenschaftlichen Mitarbeiter zu besetzen. Im Zuge des internationalen Wettbewerbs muss es den Hochschulen ermöglicht werden, unter bestimmten Voraussetzungen eine begrenzte Anzahl an sog. Hausberufungen durchzuführen. Dies darf allerdings nur im Rahmen eines transparenten Berufungsprozesses geschehen.