1. Der Gesetzgeber (Bund bzw. Land) soll sicherstellen, dass Studierenden durch die Tätigkeit in den von ihm gesetzlich vorgeschriebenen Gremien (Senat, StuPa, Fachschaft, etc.) kein finanzieller Nachteil entsteht.
  2. Der Gesetzgeber soll Tätigkeiten in den genannten Gremien als Teil des Studiums anerkennen.