Der LHG spricht sich grundsätzlich gegen eine Zensur in allen Kommunikationsformen aus. Deshalb ist z.B. ein Verbot ganzer Newsgruppen, auch wenn sich dort einzelne rechtswidrige Angebote finden, abzulehnen. Einzelne Staaten dürfen nicht ihre Regeln der ganzen Welt aufzwingen.

Insbesondere sind Netzanbieter für elektronische Datenkommunikation ebenso zu behandeln wie der Telefon- und Postdienst. Die Verantwortung und Haftung hat beim Autor zu liegen.

Die Kommunikationsformen in Computernetzen entsprechen noch am ehesten der Presse. Keinesfalls ist für sie der Rundfunkbegriff anzuwenden. Eine baldige Neuregelung ist dringend erforderlich, um Rechtssicherheit zu schaffen.