1. Einleitung
Um eine Qualitätssicherung in der Lehre zu ermöglichen, müssen Instrumente zu ihrer Durchführung gefunden werden. Der LHG hält sowohl eine Sicherstellung lediglich durch Vorgaben und Prüfungsordnungen, als auch eine Orientierung an Abschlüssen und dem Berufserfolg der Studierenden für nicht ausreichend, um eine Bewertung von Lehre vornehmen zu können. Durch Evaluation soll ein Einblick in den Kernbereich der Vermittlung von Wissen erfolgen, Strukturen des Wissenstransfers sollen beleuchtet werden.
Evaluation von Lehre kann auf höchst unterschiedlichen Wegen erfolgen. Dazu gehören vor allem studentische Evaluation in Form von Befragungen, sowie interne und externe Begutachtung durch eine Gutachtergruppe. Der LHG setzt sich dafür ein, dass alle diese Möglichkeiten der Lehrqualitätsbewertung vereint zur Evaluationsdurchführung herangezogen werden sollten.
2. Rahmenbedingungen
Evaluation muss im Autonomiebereich der Hochschule erfolgen. Der Staat soll nicht in die Durchführung des Evaluationsverfahrens eingreifen. Die Gründung einer Zentralstelle bzw. von Regionalbüros zur Koordinierung von Evaluation ist nicht nötig. Nach Vorbild des norddeutschen Evaluationsverbundes kann dies auch in gegenseitiger Absprache zwischen Hochschulen erfolgen.
Grundsätzlich sollte jeder Fachbereich alle fünf Jahre evaluiert werden. Innerhalb dieser Frist kann sich der Fachbereich selbst für einen Zeitpunkt entscheiden. Wenn Fachbereiche die Evaluation nicht fristgerecht durchführen, kann diese ausnahmsweise vom Senat der Hochschule angeordnet werden.
Die Verwertbarkeit der Evaluation kann dadurch gesteigert werden, dass den Hochschulen das Recht zugestanden wird, Studierende selbst auszuwählen. So könnte die Verantwortung der Hochschule gegenüber ihren Studierenden erhöht und somit die Gefahr, dass die Schuld für schlechte Ergebnisse in einem Evaluationsverfahren den Studierenden zugeschoben wird, verringert werden.
Forschungs- und Lehrevaluation sind zu trennen. Jedoch sollte die Verknüpfung von Lehre und Forschung sowie die Berücksichtigung von Forschungsergebnissen in der Lehre durch Lehrevaluation mitberücksichtigt werden.
3. Ziele der Evaluation
Evaluation soll durch eine Bestandsaufnahme, Analyse und Bewertung von Strukturen eines Fachbereichs Missstände aufdecken und Vorschläge zur Verbesserung geben. Dabei sollten vor allem Effizienzreserven gefunden werden, um sie in Zukunft zu nutzen. Eine wichtige Voraussetzung für interne Evaluation ist die regelmäßige Verabschiedung von Zielvorgaben seitens der Fakultät. In diesen Zielvorgaben soll die Fakultät ihre Pläne und Ziele bis zur nächsten Evaluation festlegen. Die Evaluation beinhaltet dann auch die Überprüfung dieser Zielvorgaben.
Durch Evaluation soll eine Vergleichbarkeit von Fachbereichen verschiedener Hochschulen auf der Grundlage objektiver Daten ermöglicht werden. Dabei ist jedoch die Profilbildung der einzelnen Fachbereiche zu berücksichtigen. Die Abschlussgutachten und die Methoden der Evaluation sollten veröffentlicht, Einzelberichte bzw. Ergebnisse von Befragungen sollten Studierenden wie Lehrenden zur Einsicht zugänglich gemacht werden.
4. Durchführung der Evaluation
Der LHG ist der Auffassung, dass nach niederländischem Vorbild heute weit verbreitete Modell einer internen und externen Begutachtung grundsätzlich als gut und besonders objektiv zu bewerten ist. Jedoch muss sowohl innerhalb dieses Modells die studentische Beteiligung in den Gutachtergruppen, sowie bei der Planung festgeschrieben werden, als auch studentische Evaluation in Form von Befragungen durchgeführt werden. Deren Ergebnisse sind im Gutachten der internen Evaluation zu veröffentlichen und bei der Bewertung zu berücksichtigen.
Interne Evaluation ist eine Selbstbegutachtung des Fachbereichs durch Professoren, wissenschaftliches Personal und Studierende. Die Durchführung soll einer Arbeitsgruppe, in der Vertreter dieser drei Statusgruppen vertreten sind, übertragen werden. Interne Evaluation soll ermöglichen, daß Stärken und Schwächen des Fachbereichs kenntlich gemacht werden, ggf. sollen Änderungen in der Struktur zur Verbesserung der Lehre beitragen. Grundlage sollen Lehrberichte des Fachbereichs, welche wesentliche Strukturdaten und deren Kommentierung enthalten und welche ein bis zwei Jahre aktualisiert vorgelegt werden, sowie Ergebnisse aus Befragungen von allen Studierenden, die eingeschrieben sind, sein. Daneben sollen weitere Formen der Erkenntniserlangung, wie Diskussionen oder Gruppengespräche treten. Interne Evaluation soll alle 3 Jahre durchgeführt werden. Ihren Abschluss bildet ein Evaluationsbericht.
Befragungen sollten durch standardisierte Fragebögen, die von Studierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Professoren gemeinsam erarbeitet wurden, erfolgen. Die Fragebögen müssen alle Studierende des Fachbereichs erreichen, um zu verhindern, dass lediglich die Gruppe der Anwesenden in die Bewertung eingeht. Die Fragebögen sind daher jeweils zu Semesterbeginn mit den Evaluations-/Semesterunterlagen an die Studierenden auszugeben. Sie sollten sich mit der einzelnen Lehrveranstaltung, aber auch mit den Studienverhältnissen am Fachbereich und, soweit ein Bezug zum Studium gegeben ist, mit Verhältnissen auf der Hochschulebene befassen. Die Ergebnisse, die sich lediglich auf einzelne Lehrveranstaltungen beziehen, sollten ohne Namensnennung im internen Evaluationsbericht erscheinen.
Externe Evaluation basiert auf den internen Evaluationsberichten. Sie soll erreichen, dass die Eigenerkenntnisse des Fachbereichs durch Gutachter, die nicht aus dem Bundesland stammen, in welchem die zu evaluierende Hochschule liegt, kritisch beleuchtet und Anregungen zur Verbesserungen gegeben werden. In dieser Gutachtergruppe müssen auch wissenschaftliche Mitarbeiter und Studierende vertreten sein. Darüber hinaus sollten auch Vertreter der Praxis berücksichtigt werden. Die Gutachter sollen durch eine unabhängige Stelle ernannt werden. Während eines zwei- bis dreitägigen Besuchs sollen in Gesprächen mit Professoren, wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studierenden die wesentlichen Problemlagen auf Grundlage des externen Evaluationsberichts diskutiert werden. Die Gutachtergruppe erstellt anschließend mit dem Fachbereichsrat, dem Fachschaftsrat und der Hochschulleitung bespricht. Eine externe Evaluation soll entsprechend der internen Evaluation alle 5-6 Jahre durchgeführt werden.
Sobald eine Evaluationsdurchführung angedacht wird, sind unverzüglich alle Statusgruppen zu informieren, um sich auf den Evaluationsprozess vorzubereiten.
Die Kosten einer Evaluation entstehen neben einem gewissen Sachaufwand, vor allem durch erhöhte Personalkosten bei der internen Evaluation und durch Reise- und Übernachtungskosten bei der externen Evaluation. Diese Kosten sollten von Ländern, Bund und Hochschulen gemeinsam getragen werden. Die EU sollte Förderungsmittel hierfür bereitstellen.
5. Konsequenzen aus einer Evaluationsdurchführung
Neben dem Verfahren der Selbsterkenntnis und der Anregungen von außen, die zu Verbesserungen im Lernprozess führen sollen, dürfen keine Konsequenzen von außen, beispielsweise in Form von Mittelkürzungen durch die Länder, damit verbunden sein. Jedoch könnten die Hochschulleitungen als Anreiz die Vergabe zentral verwalteter Gelder an die Ergebnisse von Evaluationsverfahren knüpfen. Zwei Jahre nach Abschluss einer Evaluation sollten die Ergebnisse in der Umsetzung überprüft werden.
6. Fragestellungen
Grundlage der internen und externen Evaluation sollte der Fragebogen der HIS sein. Dieser ist jedoch in einigen Punkten zu ergänzen:
- Werden hochschulinterne Auswahlverfahren (-tests) durchgeführt? Welche Kriterien werden angewendet?
- Haben Professoren didaktische Fortbildungen besucht?
- Wie hoch ist der Anteil an Forschungssemestern? Welche weiteren Freistellungen gibt es?
- Welche Art von Hochschulzugangsberechtigung besitzen die Studierenden?
- Alter der Studierenden?
- Blick auf den Ist-Zustand der Studierendenschaft
- Statistik über Studienabbrecher/-wechsler
- Differenzierung der Labor-/Praktikaplätze nach Grund- und Hauptstudium
- Zugänglichkeit von Hochschuleinrichtungen ohne Professoren
- Personal/Kopierer in Bibliotheken
- Herkunft und Verwendung von Haushaltsmittel
- Wer hat die Kompetenzen für die Mittelvergabe?
- Ist das Verhältnis Frauen-Männer zufriedenstellend?
- Gibt es Angebote für didaktische Fortbildung der Lehrenden?
- Wie werden Lehrveranstaltungen frequentiert (prozentual)?
- Bestandsaufnahme auf Hochschulebene, z.B. im sozialen Bereich, und deren Auswirkung auf den Fachbereich