Ziel liberaler Studienreformen ist es, möglichst effektives Studieren allen zu ermöglichen, die für das betreffende Studium qualifiziert sind.

Zum Studieren sind alle diejenigen qualifiziert, die den akademischen Anforderungen des Studiums gewachsen sind.

Unabhängig von sozialer Herkunft und sozialen Umständen muss ein Studium möglich sein.

Es muss daher Ziel der Länder und des Bundes sein, soziale Benachteiligungen so weit wie möglich auszugleichen.

Der LHG fordert daher folgendes, um ein effektiveres Studium für alle zu ermöglichen:

Zentrale Studienberatung

Der Bundesverband liberaler Hochschulgruppen fordert, an allen Hochschulen eine zentrale Studienberatung einzuführen. Zentrale Studienberatung bedeutet eine gemeinsame Anlaufstelle für die fachliche, finanzielle und soziale Studienberatung.

Die fachliche Studienberatung muss beinhalten, welche Fachrichtungen wie kombiniert werden können oder müssen, welche Zusatzqualifikationen für einen reibungslosen Berufseinstieg empfehlenswert sind und ob und wie Auslands- oder Austauschprogramme mit anderen Hochschulen möglich sind.

Die finanzielle Studienberatung muss über BAföG, Stipendien und Unterhaltsansprüche informieren. Es sollte eine Stellenvermittlung für studiennahe Nebenverdienstmöglichkeiten angegliedert sein.

Die soziale Studienberatung muss über Wohnraum- und Mietangelegenheiten, über Krankenversicherung, Studieren mit Kindern und Studieren mit Behinderungen informieren. Ebenso sollte eine Möglichkeit zur psychologischen Beratung vorhanden sein.

Neues BAföG-Modell

Der LHG fordert eine radikale Veränderung des derzeitigen BAföG-Modells. Der LHG schlägt dazu folgendes Modell vor:

Es soll an alle Studierenden direkt eine Grundförderung ausgezahlt werden, die dem derzeitigen Kindergeld entspricht. Hinzu kommt ein BAföG-Satz, der der Differenz zwischen Grundförderung und ermitteltem Bedarfssatz entspricht, auf den alle Studierenden Anspruch haben.

Zusätzlich zu diesem Sockelbetrag wird dann BAföG nach folgenden Richtlinien ausgezahlt:

  1. Insgesamt, also Sockelbetrag plus BAföG, belaufen sich die Leistungen auf höchstens DM 1.200,- pro Monat.
  2. Dabei erhalten sozial Schwache beim BAföG zur Hälfte ein unverzinsliches Darlehen, zur Hälfte einen Zuschuss. Die Höhe des BAföG richtet sich nach dem Einkommen der Eltern.
  3. Zudem gibt es elternunabhängig für alle Studierenden die Möglichkeit, ein Volldarlehen mit Verzinsung aufzunehmen, das mit einer staatlichen Ausfallbürgschaft abgesichert ist. Die Höhe entspricht der Differenz von Sockelbetrag zu DM 1.200,-. Bis zum Beginn der Rückzahlung nach dem Studium übernimmt der Staat hierfür die Zinsbelastung.
  4. Studierende, die nicht den vollen Zuschuss erhalten, haben die Möglichkeit, den BAföG-Betrag per Darlehen aufzustocken (bis insgesamt höchstens DM 1.200,-).
  5. Bei den Rückzahlungsmodalitäten der Darlehen (sowohl beim Darlehensanteil des BAföG, als auch beim verzinsten, freiwilligen Darlehen) wird die wirtschaftliche und soziale Situation berücksichtigt.

Wohnungssituation

Um dem derzeitigen Wohnungsmangel abzuhelfen und um Studierenden kostengünstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, fordert der LHG eine bundesweite Neuauflage der ausgelaufenen Wohnheimbauprogramme. Sollte dies nicht durchzusetzen sein, so fordert der LHG die Länder auf, Mittel des sozialen Wohnungsbaus für den Bau von Studentenwohnheimen zur Verfügung zu stellen. Dies muss so lange geschehen, bis der ermittelte Bedarf von 20-25% gedeckt ist.

Bund, Länder und Kommunen werden aufgefordert, den örtlichen Studentenwerken entsprechendes Bauland zu günstigen Konditionen zur Verfügung zu stellen.

Außerdem fordert der LHG ein Entgegenkommen der Kommunen gegenüber den Studentenwerken, soweit es kommunale Baubestimmungen betrifft (z.B. Einstellplatzquoten etc.).

Studieren mit Kindern

Studieren mit Kindern muss erheblich erleichtert werden. Deshalb fordert der LHG den Bau und Betrieb von ausreichend Krabbelstuben an allen Hochschulen, bis der ermittelte Bedarf von etwa 5% gedeckt ist. Diese Krabbelstuben sollen finanziell genauso behandelt werden wie Kindergärten.

Beim Bau von Wohnheimen sollen in Zukunft die Bedürfnisse von studierenden Eltern, besonders von Alleinerziehenden, berücksichtigt werden.

Alle auf Studienzeit bezugnehmenden Regelungen in Prüfungsordnungen, BAföG-Regelungen und dergleichen müssen Ausnahmeregelungen für studierende Eltern erhalten.

Studentenwerke

Der LHG fordert die Länder auf, die studentische Mitbestimmung in den Studentenwerken auf Halbparität anzuheben.

Die Studentenwerke müssen mit ausreichend mehr Mitteln ausgestattet werden, um eine effektive Arbeit in allen Aufgabenbereichen zu gewährleisten. Hinzukommen müssen ausreichende Mittel, um die Einrichtungen der Studentenwerke wie z.B. Mensen und Wohnheimen in einen baulich vernünftigen Zustand zu versetzen und in dem Zustand zu erhalten.