Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert, die Eigenverantwortlichkeit von Jugendlichen im Übergangsbereich von Schule und Studium zu fördern, indem das Alter der zivilrechtlich vollen Geschäftsfähigkeit von 18 auf 17 Jahre gesenkt wird.

Infolge der Umstellung von G9 auf G8 und der Tendenz zum frühen Einschulen wird aber das Abitur mit 17 erstmals zu einem Breitenphänomen werden. Das Alter der zivilrechtlichen Geschäftsfähigkeit muss mit den Bedürfnissen immer jünger werdender Studierender mithalten. 17-jährige Studierende sollten ohne Zustimmung der Eltern einen Mietvertrag abschließen, sich immatrikulieren, für eine Prüfung anmelden oder einen Studienkredit abschließen können.