Der LHG-Bundesverband konstatiert, dass von bislang in nahezu allen deutschen Bundesländern eingeführten Studiengebührenmodelle keines unseren Minimalanforderungen genügt. Zwar erachten wir einige Modelle als erträglicher denn andere, doch können weder die Höhe noch die Verwendungsmöglichkeiten noch die Rückzahlungsmodalitäten Studierende tatsächlich zufrieden stellen. Vielmehr ergibt sich aus den Erfahrungen der vergangenen Zeit, dass die Erhebung von Studienbeiträgen im Zweifelsfall mehr Probleme aufwirft als das zusätzliche Geld an anderer Stelle zu lösen vermag. Wir sehen diese Entwicklung mit Besorgnis und stellen einen so gravierenden Nachbesserungsbedarf fest, dass wir uns dafür aussprechen, die vorhandenen und geplanten Studienbeitragsmodelle zurückzunehmen. Der LHG tritt also für das gebührenfreie Erststudium im sinnvollen Zeitrahmen ein – wobei ein Masterstudium nicht als Zweitstudium anzusehen ist. Die durch die bestehenden Studienbeitragsgesetze veranlassten Kosten haben die jeweiligen Länder als Verantwortliche zu übernehmen. Im Folgenden bleibt es den freien und autonomen Hochschule freigestellt, mit Vertretern der Studierendenschaft, der Gesellschaft und der Wirtschaft über eine sinnvolle Gestaltung von Studienbeiträgen, ihrer Erhebung, Verwendung und Rückzahlung neu zu verhandeln.