Qualität und Umfang sozialer Dienstleistungen werden in Zeiten, in denen Hochschulen miteinander im Wettbewerb stehen sollen, zu einem maßgeblichen Faktor für die Attraktivität eines Hochschulstandortes. Wir können allerdings nicht umhin, festzuhalten, dass bislang kaum eine Hochschule und nahezu kein Studentenwerk dieses offenkundige Faktum für Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung ihres Angebotes im Bereich von Dienstleistungen für Studierende genutzt haben. Vielmehr führt die Situation, dass Studentenwerke weitestgehend ohne Mitbewerber agieren können, zu grotesken Fehlern im wirtschaftlichen Verhalten, die sich insbesondere beim Betrieb von Mensen und Cafeterien offenbaren – es kann nicht sein, dass das subventionierte Stück Pizza in der Mensa teurer ist als bei der privat wirtschaftenden Konkurrenz.

Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen sieht vier Kernaufgaben von auf studentische Bedürfnisse zugeschnittenen Dienstleistungen:

  • Eine unentgeltliche und dadurch niederschwellige Rechts-, Sozial-, BAföG-, Auslands- und psychosoziale Beratung auf gleichbleibend hohem Niveau.
  • Die Bereitstellung von studentischem Wohnraum, der den Minimalanforderungen an studentisches Leben und Lernen genügt.
  • Das Angebot von hochschulnaher Verpflegung in ordentlicher Qualität zu erträglichen Preisen.
  • Die Förderung studentischer Kultur, beispielsweise durch die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen.

Ausgehend von der Tatsache, dass keine dieser Aufgaben durch die Studierendenschaft allein geregelt werden kann, fordert der LHG die Übertragung dieser zentralen Student Services in die Entscheidungsgewalt der Hochschulen. Die im liberalen Geiste zu autonomen Entscheidungen befähigte Hochschule kann dann die Dienstleistungen ausschreiben, welche sie selbst anzubieten nicht im Stande oder willens ist; dies betrifft insbesondere die Verpflegung und das studentische Wohnen. Die bislang automatisch an die Studentenwerke fließenden Fördergelder gehen ebenfalls in die Verfügungsgewalt der Hochschule über.

Ein Ausschuss des Senats, Konvents oder eines ähnlichen Gremiums, das sich durch hälftige Beteiligung demokratisch legitimierter Studierender auszeichnet, gestaltet diese Ausschreibung mit, wird an den Entscheidungen beteiligt und kontrolliert die erbrachten Leistungen sowie das Preis-Leistungs-Verhältnis des oder der neuen universitären Servicepartner für studentische Dienstleistungen. Über die Verteilung der Fördermittel befindet der besagte Ausschuss. Partner der Hochschule kann das nunmehr unabhängig von der Hochschule und vom Staat agierende Studentenwerk sein – muss es aber nicht. Ebenso kann die Hochschule entscheiden, dass z.B. studentischer Wohnraum von einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft zur Verfügung gestellt wird, sofern dies den Interessen der Betroffenen entspricht. Diese zu schaffende Situation, dass Studentenwerke sich mittels überzeugender Preisgestaltung gegen Mitbewerber behaupten müssen, wird zu einem nachhaltigen Umdenken, zu einer deutlichen Flexibilisierung der Studentenwerke und damit zu ihrer Zukunftsfähigkeit entscheidend beitragen.