Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert die Einrichtung eines bundesweiten Studierendenparlaments, das sich aus Vertretern der Landestudierendenparlamente zusammensetzt. Dieses soll im HRG verankert werden.

Das Bundesstudierendenparlament sowie die Landesstudierendenparlamente sollen die Interessen der in Deutschland ( bzw. dem Bundesland ) Studierenden gegenüber der Kultusministerkonferenz, Bundesbildungsministerium, den zuständigen Länderministerien und der Öffentlichkeit vertreten. Sie sollen eigene Positionen erarbeiten und im Gesetzgebungsverfahren gehört werden.

1. Zusammensetzung der Landesstudierendenparlamente

In den Landesstudierendenparlamenten sollen alle deutschen Universitäten und Fachhochschulen gemäß ihrer Studierendenzahl durch gewählte Delegierte vertreten sein.

2. Mitgliedschaft in den Landesstudierendenparlamenten

Mitglied der Landesstudierendenparlamente können Studierende aller Hochschulen sein. Nicht aber Studierende von Berufsakademien, Fachschulen o.ä.

3. Begrenzung der Parlamentssitze der Landesstudierendenparlamente

Pro Hochschule sollen ein bis drei Vertreter, jeweils unabhängig von der Größe der Hochschule, Mitglied des Landesstudierendenparlaments werden können. Die Zahl der Mitglieder eines Landesstudierendenparlaments sollte allerdings 200 Mitglieder nicht übersteigen.

4. Wahlen und Anrechnung auf die Fachsemester

Die Wahlen zu den Landesstudierendenparlamenten sollen an den Universitäten durchgeführt werden. Die Vertreter sollen direkt von den Studierenden gewählt, also nicht durch den AStA oder StuPa bestimmt werden. Die Mitglieder der Landesstudierendenparlamente werden für die Dauer eines Jahres gewählt.

Für die Landesstudierendenparlamente sollen die Länder eigene Haushalte zur Verfügung stellen. Die Finanzierung des Bundesstudierendenparlaments soll durch das BMBF gesichert werden.

Eine Mitgliedschaft in einem Parlament soll studentische Engagement durch Freisemester anerkannt werden.

5. Bundesstudierendenparlamente

Die Delegierten zum Bundesstudierendenparlament sollen abhängig von der Größe des Bundeslandes aus der Mitte der Landesstudierendenparlamente gewählt werden. Die Anzahl der Sitze im Bundesstudierendenparlament soll im HRG verankert werden und eine Höchstzahl von 250 Mitgliedern nicht übersteigen.

6. Exekutive

Aus den Landesstudierendenparlamente bzw. dem Bundesstudierendenparlament müssen Ausschüsse
hervorgehen, die die Beschlüsse der Parlamente in geeigneter Weise umzusetzen suchen und die notwendige Öffentlichkeitsarbeit machen.