Der Bundesverband der Liberalen Hochschulgruppen fordert die grundlegende Reform der Personalstruktur an den Hochschulen.

Ziel dieser Reform muss sein, die Qualifikationszeit zur Professur zu verkürzen und eine Verjüngung der Hochschullehrerschaft zu erreichen. Daher ist es dringend geboten, dem wissenschaftlichen Nachwuchs zu einem möglichst frühen Zeitpunkt die Möglichkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Tätigkeit zu geben.

Die Personalstruktur des Mittelbaus ist im HRG zu starr und zu stark ausdifferenziert und muss daher vereinfacht werden. Die bisher bestehenden Personalkategorien im Mittelbau sind auf die folgenden zu beschränken:

  • Lehrkräfte, die auf unbefristeten Stellen Dienstleistungen in Forschung und Lehre erbringen, und
  • Assistenten, die auf befristeten Stellen eine wissenschaftliche Qualifikation (Dissertation) anstreben.

Die Unterscheidung von Assistent und Ingenieur ist im HRG zu streichen.

Des weiteren soll die Position des Assistenzprofessors geschaffen werden. Diese stellt eine unmittelbare Vorstufe zur ordentlichen Professur dar und beinhaltet wie diese das Recht, selbständig zu lehren und zu forschen. Der Assistenzprofessor wird nicht berufen, sondern stets befristet beschäftigt. Seine jenseits der Promotion zu erbringenden wissenschaftlichen Leistungen sollen ihn zur Professur qualifizieren. Die Habilitation wird dadurch obsolet.

Diese Neuregelungen sollen zunächst im HRG verankert werden. Langfristig wird eine Regelung dieser Strukturen in einem Wissenschaftsvertrag zwischen autonomen Hochschulen und Mitarbeitervertretern gefordert.