Seitdem einige Bundesländer in Deutschland Studiengebühren erheben, wie z.B. Baden‐Württemberg seit dem Sommersemester 2007 in Höhe von 1000 Euro pro Jahr oder dieses zumindest diskutieren, gab es von studentischer Seite große Proteste. Nachdem nun die Hochschulen über Mehreinnahmen verfügen, stellt sich natürlich die Frage bezüglich der Verwendung der Gelder. Nach dem Ende der ersten Semester mit Studiengebühren besteht nun die Gelegenheit, Antworten zu finden. Es zeigt sich, dass die Mittelverwendung in vielen Fällen überaus fraglich einzustufen ist und wenig bis keine Verbesserungen erkennbar sind. Allein die Fragestellung, was genau denn nun Lehre ist und ob zur Lehre auch die Deckung von Heizkosten oder Kreide, Tafeln, Renovierungs‐ und Baumaßnahmen an den Uni‐Gebäuden und die Anschaffung von Beamern zählen, wurde von den einzelnen Universitäten sehr unterschiedlich gehandhabt. Die angesprochenen Maßnahmen haben wenig mit einer Verbesserung der Lehre an sich zu tun, wie von der Politik versprochen. Tafeln und Kreide gehören in unseren Augen zur Grundausstattung einer Hochschule. Die Studiengebühren müssen über das hinaus wirken, was ohnehin schon da ist und nicht nur dazu dienen, den Ist‐Zustand aufrechtzuerhalten. Studiengebühren müssen ein StudiumPlus bewirken; für den Regelbetrieb dürfen sie keinstenfalls verbraucht werden. Wir halten die derzeitige Praxis der Verwendung von Studiengebühren für hochgradig bedenklich und fordern die Umsetzung dringender Änderungen, denn Studiengebühren scheinen im Moment nichts anderes zu sein, als eine Art Studentensteuer oder Hochschulnotopfer, allein mit dem Zweck, die Landeshaushalte zu entlasten, den Landesbanken eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen und den Lehrbetrieb an den Hochschulen selbst, gerade so, aufrecht zu erhalten. Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen spricht sich laut Beschlusslage klar für ein gebührenfreies Erststudium aus. Bis zur Abschaffung der Studiengebühren in den Bundesländern, die diese bereits eingeführt haben, spricht sich die LHG für ein StudiumPlus aus:
- Maßstab:
Das Ziel der Studiengebühren ist die Verbesserung der Lehre. Dabei stellt sich die Frage, von welcher Basis diese Verbesserung ausgehen soll. Nach Vorstellung der LHG kann diese Basis nur aus den für das jeweilige Fach geltenden Mindeststandards bestehen. Solche Mindeststandards werden regelmäßig durch die für die Akkreditierung von Studiengängen zuständigen Organisationen definiert und im Rahmen des Akkreditierungsprozesses überprüft. Damit ergibt sich für die Verwendung von Studiengebühren eine klare Einschränkung: Sie sollen nicht für die Finanzierung solcher Personal‐, Organisations‐ oder Sachkosten verwendet werden, die zur Aufrechterhaltung des Akkreditierungsstandards notwendig sind, sondern für ein StudiumPlus. Sie sollen vielmehr die Hochschulen des Landes befähigen, über die Mindeststandards hinaus wettbewerblich zu agieren. Umgekehrt folgt daraus, dass die Finanzierung von akkreditierungsfähigen Mindeststandards an den Hochschulen auch langfristig eine hoheitliche Aufgabe des Landes ist und darum nicht durch Studiengebühren ersetzt werden darf. - Verfahren der Verteilung:
Entsprechend dem Gegenleistungsprinzip des Gebührenrechts soll die Verteilung der Studiengebühren innerhalb der Fakultät erfolgen, in der sie entstehen und den Studiengängen zugutekommen, von deren Studierenden sie erhoben werden. Eine Einbindung der Studierenden bei der Entscheidung über die Verwendung ihrer Gebühren ist aus Sicht der LHG unverzichtbar. - Verfahren der Überprüfung:
Die Entscheidungen der vergabeberechtigten Gremien müssen in einem transparenten Verfahren gefällt werden und überprüfbar sein. Auf der Ebene der Hochschule müssen die vergabeberechtigten Gremien gegenüber den Fakultätsräten und gegenüber dem Senat Bericht erstatten und Rechenschaft ablegen. Der Senat wiederum muss dem Universitätsrat berichten und Rechenschaft ablegen. Die Berichte sind öffentlich zu machen. In einer zweiten Ebene sollen die Vorsitzenden der Senate und Hochschulräte jeder Hochschule einmal jährlich einen gemeinsamen Bericht gegenüber dem Wissenschaftsausschuss des jeweiligen Landtags und gegenüber dem jeweiligen Rechnungshof abgeben. Die Rechnungshöfe werden gebeten, bei Unstimmigkeiten, die korrekte Verwendung anhand des vorgenannten Maßstabs zu überprüfen. Auch diese Berichte sind öffentlich zu machen.