Die Bundes‐LHG fordert, dass jede Hochschule die Möglichkeit bekommt, den Bachelorabsolventen der eigenen Hochschule eine Zulassung zu einem fachlich aufbauenden Masterstudiengang zu garantieren. Um gleichzeitig einen Wechsel von anderen Hochschulen zu ermöglichen, müssen die Hochschulen genügend Masterplätze zur Verfügung stellen.