Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) regelt seit 2007 die Anstellungs- und Befristungspraxis an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen für das wissenschaftliche Personal. Das selbsterklärte Ziel, die „Innovationskraft des Wissenschaftssystems zu fördern“, was durch eine Rotation des wissenschaftlichen Personals ermöglicht werden soll, führt in der Realität zu Befristungen und Unsicherheiten der Verlängerungen für die Beschäftigten. Dabei sind es gerade Hochschulen, die mit Kettenbefristungen prekäre Arbeitsverhältnisse schaffen, die so in der freien Wirtschaft nicht zulässig wären. Hinzu kommt, dass der Anteil des weiblichen wissenschaftlichen Personals bei jeder Qualifikationsstufe abnimmt. Die ist in Teilen auch auf die fehlende Planbarkeit zurückzuführen, welche für bestimmte Lebensmodelle aber notwendig ist.
Diese Praxis der Befristungen wollen wir durchbrechen, ohne nachfolgenden Abschlussjahrgängen den Einstieg in die Wissenschaft zu erschweren. Daher fordern wir:
- eine Mindestbefristungsdauer für wissenschaftliches Personal auf mindestens ein Jahren. Davon kann in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden, wenn die Vertretung des Mittelbaus diesem zustimmt.
- Die Höchstbefristung von sechs Jahren ist für wissenschaftliches Personal abzuschaffen. Sollte ein Vorgesetzter mit der Leistung seines wissenschaftlichen bzw. studentischen Personals zufrieden sein, spricht nichts dagegen, dass dieses Verhältnis verständigt oder über die sechs Jahre hinaus verlängert wird.