Information und Wissen sollen grundsätzlich keine Ressourcen sein, die nur einem ausgewählten Kreis zur Verfügung stehen. Im Sinne der persönlichen Weiterentwicklung soll es weitgehend ermöglicht werden, frei an Wissen zu gelangen.
Es muss Studierenden ermöglicht werden, an ihrer eigenen Hochschule auch Vorlesungen zu hören, die nicht zu dem Studiengang gehören, in dem sie eingeschrieben sind. Der Besuch dieser Vorlesungen soll auch durch eine Prüfung zertifiziert werden können. Deswegen fordert der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen die Schaffung der Möglichkeit, sich mit möglichst geringem bürokratischem Aufwand für fachfremde Module anmelden zu können. Fachfremde Studierende müssen dabei nachrangig behandelt werden, facheigene Studierende haben bei der Vergabe von Plätzen Priorität.
Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen befürwortet, wenn Lehrende universitäre Lehrmaterialien auch Personen zugänglich machen, die nicht an einer Hochschule eingeschrieben sind. Hochschulen sollen darin unterstützt werden, Lehrmaterialien wie Vorlesungsfolien oder Vorlesungsstreams öffentlich zugänglich zu machen. Diese Unterstützung kann beispielsweise in der Form von zweckgebundenen Geldern oder der Bereitstellung einer Plattform auf der Lehrmaterialen veröffentlicht werden können, stattfinden.
Damit es Dozenten einfach, rechtssicher und unbürokratisch möglich ist, urheberrechtlich geschütztes Material für die nicht-kommerzielle Lehre zu verwenden, muss das Urheberrechtsgesetz entsprechend angepasst werden. Die Begrenzung der in §60 UrhG geregelten Nutzungsregeln von urheberrechtlich geschütztem Material auf einen begrenzten Personenkreis muss aufgehoben werden. Wenn Dozenten an Hochschulen ihre Vorlesungsfolien veröffentlichen, soll keine zusätzliche Vergütung an den Rechteinhaber gezahlt werden müssen und er muss nicht über die Nutzung informiert werden. Dozenten müssen in den Unterlagen auf die Quelle verweisen.
Forschung an Hochschulen wird fast ausschließlich aus staatlichen Mitteln finanziert, deswegen fordert der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen, dass Ergebnisse aus Forschung ohne private Finanzierung oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen der Öffentlichkeit frei zur Verfügung gestellt werden.