Die Welt ist für die Sehenden gemacht. Das gilt auch für unsere Hochschulen, in denen Orientieren, Lernen und Kommunizieren auf Personen ohne Sehbehinderung ausgerichtet sind. Menschen, die eine eingeschränkte Sehfähigkeit haben oder blind sind, haben Hürden im Hochschulalltag, die bisher nur mit großer Mühe zu umgehen sind. Die Liberalen Hochschulgruppen sehen die Problematiken in unserer Hochschullandschaft und setzen sich für den Abbau dieser Hürden ein.
Schon der Weg zur Vorlesung stellt eine Person mit eingeschränkter Sehfähigkeit vor deutlich mehr Herausforderungen als einen Studierenden mit Sehvermögen. Die Ausschilderung der Räume, der Gebäude und der Wege sind in aller Regel nicht zusätzlich mit Brailleschrift versehen. Die Liberalen Hochschulgruppen fordern Wege für sehbehinderte Menschen, die sowohl Bodenmarkierungen und als auch Brailleschrift und merkliche Schrift lateinischer Buchstaben auf den Schildern beinhalten. Ein Lageplan der Gebäude und der Räume innerhalb der Gebäude soll zugänglich gemacht werden.
Während einige Hochschulen eine Vorreiterrolle in der Barrierefreiheit einnehmen, kommen andere nur langsam voran. Die Liberalen Hochschulgruppen fordern eine Auswertung der bisher von deutschen Hochschulen ergriffenen Maßnahmen, damit diese zum einen denjenigen Studierenden zugänglich gemacht werden können, für die die Barrierefreiheit ein Faktor bei der Wahl des Hochschulstandorts ist und zum anderen soll mithilfe der Best-Practice-Modelle ein bundesweiter Aktionsplan für Hochschulen erstellt und eine entsprechende Förderlandschaft aufgebaut werden. Neben den Maßnahmen, die an der gesamten Hochschule durchgeführt werden können, sollen die einzelnen Fächergruppen auf ihre Barrierefreiheit untersucht werden. Sollte eine Fachgruppe besonders schlecht abschneiden, ist eine Kommission einzurichten, die die Gründe erörtert und Lösungsvorschläge vorlegt.
Menschen mit einer Sehbehinderung müssen in den Bibliotheken die Möglichkeit angeboten bekommen, ihre Medien gebührenfrei einzuscannen oder einscannen zu lassen. Sich in der Hochschule befindliche Computer sollen mit Software ausgestattet werden, die das Vorlesen der Medien ermöglicht. Auch die Lehrmittel sollen grundsätzlich so aufbereitet werden, dass sie mit der Software, die sich auf den Computern der Hochschulen befindet, verwendbar sind.
Härtefallanträge sollen vereinheitlicht werden, sodass Studierende sich bei einem Wechsel der Hochschule nicht an jeder Hochschule mit einem komplett neuen Antrag befassen müssen. Nach Vereinheitlichung soll bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes über das Fortbestehen der Sehbehinderung die Regelung einer vorherigen Hochschule übernommen werden. In diesem Prozess soll direkt eine Verschlankung des Antragsprozesses vorgesehen werden, sodass Anträge leicht auszufüllen sind.
Für Prüfungen muss das Equipment, das für sehbehinderte Personen benötigt wird, spätestens angeschafft werden, sobald eine Person, die dieses benötigt, sich immatrikuliert. Eine Verzögerung der Prüfungsleistung oder Unsicherheit für den Prüfling dürfen nicht zustandekommen. Sollte eine Verzögerung aufgrund eines nicht vorhandenen Hilfsmittels bei einer Prüfung entstehen, wird das Semester nicht für die Regelstudienzeit gerechnet, sodass der Studierende beim Bezug des BAföG keinen Nachteil erfährt.
Eine Assistenz ist für viele Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung eine Notwendigkeit für ein erfolgreiches Studium. Die Bewilligung einer Assistenz darf nicht vom Geldbeutel abhängig gemacht werden, Vermögen soll nicht angerechnet werden.