Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen hält fest:
- Die Bolognaerklärung und die darin enthaltenen Ziele sind unbedingt zu unterstützen.
- Der Bolognaprozess ist noch ein Prozess. Er darf weder als beendet, gelungen oder gescheitert betrachtet werden. Er muss in seinem ursprünglichen Sinne weitergeführt werden.
- Verfehlungen in der Vergangenheit, mangelnde Vorbereitung, mangelnde Finanzierung und eine fehlende gleichzeitige Reform der Hochschulstrukturen haben zu schwerwiegenden Fehlern in der Umsetzung geführt.
Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen fordert daher:
- Die neuen Studiengänge müssen an den Maßgaben der Bolognareformen gemessen werden. Mögliche Fehler im Konzept können nur dort aufgezeigt werden, wo dieses umgesetzt wurde.
- Die Fokussierung auf Workloads und Strukturvorgaben muss aufhören. Stattdessen muss überprüft werden, ob ein Studiengang
a) die allgemeinen Ziele der Bolognareform erfüllt
b) qualifikationsziele formuliert und
c) konzeptionell darauf ausgerichtet ist, die genannten allgemeinen und die Qualifikationsziele zu erfüllen.
d) die Umsetzung mit der Konzeption übereinstimmt. - Die Berechnung von Workloads muss dem Ermessen der Studierbarkeit dienen, nicht der maximalen Auslastung der Studierenden.
- Die Einführung eines umfassenden Konzeptes verlangt umfassende Kompetenzen für die Verantwortlichen. Die Hochschulleitungen müssen finanziell und strukturell in die Lage versetzt werden, die Anforderungen an die Studiengänge, für die sie bürgen, auch erfüllen zu können.
- Unnötige Vorgaben müssen fallen. Hierzu gehört die Workloadbindung der ECTS, die Bindung der Module an ECTS, die Vorgabe der Semesterzahl für einen Studienzyklus oder die Normierung der Prüfungen in Zahl oder Form.
- ECTS müssen pro Veranstaltung vergeben werden – möglicherweise nur, wenn auch die anderen Veranstaltungen des Moduls absolviert/bestanden wurden. Ein Modul bemisst sich weder aus einem normierten Workload, einer bestimmten Anzahl von Veranstaltungen, noch an einer bestimmten Summe von ECTS. Ein Modul bildet eine geschlossene Sinneinheit zur Erlangung einer bestimmten Kompetenz.
- Ein Studienangebot muss eine bestimmte Summe von ECTS umfassen, nicht eine bestimmte Zahl von Semestern. In der Konzeption müssen prinzipiell wieder Regelstudienzeiten angelegt werden, nicht Pflichtstudienzeiten.
- In Studienordnungen müssen die Rechte der Studenten formuliert werden, nicht die Pflichten. Einen Studiengang durch die Erbringung der vorausgesetzten Leistungen zu absolvieren, liegt in der Verantwortung der Studierenden. Die Studierenden müssen dabei die Möglichkeit zur persönlichen Profilbildung bekommen.
- Die Präambel jeder Studienordnung muss die Ziele der Bolognavereinbarung als Rechte der Studenten aufführen.
- Die Pflichten der Studierenden sind in den Prüfungsordnungen zu formulieren.
- Die Akkreditierungsagentur, die einen Studiengang akkreditiert hat, muss den Studenten verantwortlich sein, dass die Ziele des Bolognaprozesses de facto erfüllt werden. Das heißt, dass ein Student, der in seinem Studiengang entweder die Erfüllung der allgemeinen Ziele des Bolognaprozesses oder der spezifischen Qualifikationsziele des Studienangebots nicht gewährt bekommt, seinen Anspruch darauf über die Akkreditierungsagentur durchsetzen kann.
- Zur Durchsetzung des vorigen Punktes muss der Akkreditierungsrat eine Servicestelle für Studenten einrichten, die die Beschwerden unabhängig prüft, an die Agenturen zur Behebung weiterleitet und die Umsetzung überprüft.
- In der Systemakkreditierung muss eine entsprechende Servicestelle direkt im Qualitätssicherungssystem der Hochschule integriert sein, welche Bedingung für dessen Akkreditierung ist.