Im Hinblick darauf,
- dass zunehmend Kompetenzen von den Landesregierungen auf die Hochschulen übertragen werden und wo nicht, dies unbedingt geschehen sollte
- dass die Deutschen Hochschulen im europäischen Vergleich an zweitletzter Stelle in der Akquise von Geldern aus der Wirtschaft stehen
- dass die Umsetzung des Bolognaprozesses zumeist an den unteren Gliedern der Kette fehlgeschlagen ist und Hochschulleitungen keine Kontrolle hatten
- dass die derzeit existierenden Anreizmechanismen Wissenschaftler bestrafen, die mehr Aufwand in die Lehre und somit weniger in die Forschung stecken
- dass Hochschulleitungen die Universität nach außen vertreten, aber nach innen oft kaum Machthaben
und unter Beachtung dessen,
- dass Wissenschaftler in ihrer Lehre frei sind
- dass Forschung und Lehre eine Einheit bilden sollen
- dass die Mitglieder einer Universität weder Kunden noch Dienstleister sind,
fordert der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen, dass die Universitäten ihre inneren Strukturen modernisieren und modernisieren können. Universitätsleitungen können oft kaum strategisch agieren, da die Implementierung eines jeden Entschlusses dem Willen der Verantwortlichen in den Fakultäten oder Fachbereichen obliegt. In Universitäten müssen Sanktionsmechanismen ermöglicht werden, die denjenigen, die zur Verantwortung gezogen werden können, auch die Mittel geben, zu agieren. Qualität darf sich nicht in Konzepten erschöpfen, sondern muss auch umgesetzt werden. Dazu ist nötig,
- dass Wissenschaftler sich auf ihre Arbeit beschränken, das Forschen und das Lehren.
- dass Wissenschaftler sich ehrenamtlich in der akademischen Selbstverwaltung engagieren können, ohne dass ihnen dadurch Nachteile entstehen. Sie sollten also Entscheidungen treffen, aber keiner administrativen Arbeit nachgehen müssen.
- dass die administrative Arbeit in Form eines modernen Hochschulmanagements professionalisiert wird.
- dass also spezielle Kräfte beispielsweise für die Gebäude- und Raumverwaltung, für die Bibliotheken, die Beratung zum Auslandsstudium, insbesondere die Kommunikation, aber auch etwa die Erarbeitung neuer Studienordnungen verantwortlich sind, die Gremien nur die Grundlinien festlegen müssen, entscheiden und eine Aufsichtsfunktion haben.
- dass die Hochschulleitung dem Hochschulmanagement vorgesetzt und weisungsberechtigt ist, wobei sie im Sinne der Subsidiarität Kompetenzen delegieren darf. Dem Hochschulmanagement müssen dabei ausreichend viele Kompetenzen gewährt werden, um es nicht zu einem reinen Sekretariat degenerieren zu lassen.
- dass die Hochschulleitung die Finanzen zentral verwalten kann.
- dass die Hochschulleitung die Besoldung aller Mitarbeiter übernimmt.
- dass die Hochschulleitung die Möglichkeit hat, klare, transparente und öffentlich nachvollziehbare Bonussysteme einzuführen.
- dass die Hochschulleitung die Struktur der Universität ändern kann, beispielsweise Institute oder Fachbereiche zusammenlegen.
Es ist darauf zu achten, dass die demokratischen Strukturen an den Hochschulen nicht geschmälert werden. Die Macht wird konzentrierter bei der Hochschulleitung liegen – wie jetzt schon das Augenmerk. Um eine demokratische Kontrolle zu erreichen, ist es dringend erforderlich, die akademische Selbstverwaltung gleichermaßen anzupassen. Hierzu fordert der LHG,
- dass auf allen Ebenen Studenten vermehrt und offensiv in die Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden. Zum Einen müssen Studenten ihre eigenen Interessen vertreten und durchsetzen können, die mitunter denen der Wissenschaftler gegenläufig sind. Zum Anderen gewähren Studenten durch ihre Unabhängigkeit eine wichtige demokratische Kontrollfunktion, die ein Wissenschaftler durch seine spezifischen Interessen oft nicht hat.
- dass das oberste Gremium der akademischen Selbstverwaltung, meist der Senat, in seinen Befugnissen und Möglichkeiten gestärkt wird. Es muss den Entscheidungen der Hochschulleitungen nicht nur zustimmen, er muss auch die Möglichkeit bekommen, deren Folgen abzuwägen und selbst Entscheidungen herbeizuführen.
- Hierzu ist die Einrichtung der hauptamtlichen Position eines Ombudsmanns des Senats zu empfehlen, der die Interessen des Senats verfolgt, die Einhaltung von Beschlüssen überwacht und die Senatsmitglieder unvoreingenommen informiert. Er soll die Möglichkeit haben, an allen Sitzungen teilzunehmen, Zugang zu allen relevanten Dokumenten haben, die Senatsmitglieder jederzeit unterrichten sowie Senatssitzungen einberufen können.
- da der Senat die Hochschulleitung kontrollieren soll, dass dieser von einem Senatspräsidenten aus der Mitte der Senatoren geleitet werden.
- dass die Struktur der Senate überdacht wird. Die Fachbereichsräte sollten ob ihrer verringerten direkten Macht unabhängig von den Dekanen vertreten sein, insbesondere durch Studenten.