Der LHG begrüßt die Einführung eines nationalen Stipendiensystems in Deutschland ausdrücklich. Er konstatiert, dass in einem modernen Bildungssystem und im Zusammenspiel mit den vielerorts erhobenen sog. Studiengebühren ein ausgeklügeltes Stipendiensystem auch im internationalen Vergleich unabdingbar ist.

Der LHG befürwortet die Schaffung einer starken Verantwortungsgemeinschaft für Deutschlands Hochschulen und den wissenschaftlichen Nachwuchs in unserem Land.

Die vorgesehene staatliche Bezuschussung des privaten Anteils des Stipendiums mit öffentlichen Mitteln ist zum Aufbau eines leistungsfähigen Stipendiensystem notwendig. Der LHG ist aber der Auffassung, dass es sich hierbei nur um eine Übergangslösung handeln sollte. Der LHG fordert daher, den staatlichen Anteil zurückzuführen, sobald sich in Deutschland eine starke Stipendienkultur etabliert hat.

Der LHG hält darüber hinaus fest, dass ein Stipendiensystem die bisherige staatliche Studienförderung nicht ersetzen kann und darf. Das Stipendiensystem muss vielmehr – im Staatshaushalt wie im Portemonnaie der Studierenden – eine sinnvolle Ergänzung der bisherigen staatlichen Studienförderung darstellen. Eine Anrechnung der Stipendien auf das BAföG ist somit abzulehnen.

Ein Stipendiensystem muss vielmehr ein Instrument sein, den Wettbewerb zwischen den Universitäten um die Studierenden, zu fördern.

Der LHG hält das nordrhein-westfälische Stipendienmodell für eine tragfähige Basis zur Entwicklung eines Konzeptes für ein Stipendiensystem, fordert aber eine Weiterentwicklung desselben. Insbesondere legt der LHG Wert auf die Einräumung maximaler Gestaltungsspielräume für Geldgeber und Hochschulen ohne gleichzeitig die Unabhängigkeit der Hochschulen zu gefährden.

Im Einzelnen fordert der LHG:

  • Den Gestaltungsspielraum für Universitäten und Stifter bei der Aufstellung der Auswahlkriterien, nach denen Stipendien vergeben werden, auszuweiten. Das NRW-Modell sieht eine Förderung von Studienanfängern und Studierenden vor, deren bisheriger Werdegang besonders gute Studienleistungen erwarten lässt. Die Stifter können entscheiden, ob ihr Stipendium einem Studierenden aus einem bestimmten Studienfach zugutekommen soll. Die Auswahl der Besten wird den Universitäten überlassen. Den Ausgleich bestehender Ungleichheiten bezüglich der Bildungschancen, die auf sozialen o.ä. Hintergründen beruhen, sieht der LHG nicht als Aufgabe eines Studienstipendiensystems, sondern verlangt hierfür deutlich früher ansetzende Maßnahmen zur Herstellung einer Chancengleichheit am Anfang. Der LHG ist der Auffassung, dass sie Auswahl der Studierenden, die ein Stipendium erhalten sollen, einzig den Universitäten im Konsens mit den Stiftern überlassen werden sollte. Eine Beschränkung auf die Auswahl der besten Studienanfänger bzw. Studierenden darf nicht zwingend sein. Vielmehr soll auch die Möglichkeit bestehen nach anderen Kriterien wie finanzieller Bedürftigkeit oder gar nach Förderungsbedarf bei schlechteren Leistungen zu selektieren, sofern ein solcher Wunsch bei Universitäten und Stiftern besteht.
  • Die Überprüfung der Einhaltung der Voraussetzungen den Universitäten in Zusammenarbeit mit den Geldgebern zu überlassen. Das nordrhein-westfälische Stipendienmodell setzt jährliche Eignungs- und Leistungsüberprüfungen voraus. Wenn das Ergebnis dieser Überprüfung nicht den Erwartungen entspricht, wird die Fortzahlung des Stipendiums beendet.
    Selbstverständlich ist eine solche Überprüfung nur sinnvoll, wenn das Stipendium nach Leistung vergeben wird. Der LHG fordert aber darüber hinaus auch die Ausgestaltung der Überprüfung der Einhaltung der Kriterien – ob anhand der im Studium erlangten Noten, durch gesonderte Tests, durch regelmäßige Gespräche oder auf anderem Wege – und die Häufigkeit der Überprüfung den Universitäten im Konsens mit den Stiftern zu überlassen. Nur vor Ort und in Autonomie der Hochschule kann sinnvoll beurteilt werden, auf welchem Weg eine Kontrolle der Stipendiaten am besten erfolgen sollte.
  • Keine Mindestbeträge für die Stipendienförderung seitens der Stifter einzufordern. In NRW wird von Stiftern verlangt mindestens 150 Euro pro Monat und Stipendium zur Verfügung zu stellen. Dieser Betrag wird durch weitere 150 Euro aus staatlichen Mitteln ergänzt. Aus Sicht des LHG ist eine Begrenzung auf einen solchen Mindestbetrag der Entwicklung
    einer Stipendienkultur nicht förderlich. Der LHG teilt die Sichtweise des NRW-Modells, dass ein Stipendium für den Studierenden in der Regel mindestens 300 Euro betragen sollte. Sind Unternehmen oder Privatpersonen nicht in der Lage oder willens 150 Euro pro Monat und Stipendium aufzuwenden sind Sammelstipendien einzurichten. Im Rahmen eines solchen Sammelstipendiums kommen dann einem Studierenden Zahlungen mehrerer Stifter zugute, die zusammen 150 Euro betragen. In besonderen Fällen sind aber auch Stipendien von weniger als 300 Euro/ Monat denkbar. Insbesondere als Prämierungen für bestimmte Leistungen oder als Förderung spezieller studentischer Projekte kann die Auslobung
    geringerer Summen oder von Sachleistungen sinnvoll sein.
  • Die Entscheidung über die Förderfähigkeit den Stiftern und Hochschulen zu überlassen. Der LHG fordert auch, sämtliche anderen und weiteren Studienformen nicht aus der Möglichkeit der Förderung im Rahmen des nationalen Stipendiensystems auszuschließen. Sofern Stifter und Hochschulen eine Förderung anderer Studierender vornehmen möchten, soll ihnen diese Möglichkeit offen stehen.
  • Die Dauer der Studienförderung nicht von staatlicher Seite zu limitieren. Die Dauer der Studienförderung richtet sich in NRW grundsätzlich nach der Regelstudienzeit des gewählten Studiengangs. Die Gewährung des Stipendiums soll für mindestens zwei Semester erfolgen. Nach Auffassung des LHG ist eine solche Begrenzung nicht sinnvoll. Vielmehr können auch Stipendien für die Dauer von einem Semester, etwa als Unterstützung zum Einstieg in das Studium, sinnvoll sein. Ferner sollen Stifter und Hochschulen auch die Möglichkeit bekommen, Studierende, die – aus welchen Gründen auch immer – die Regelstudienzeit nicht einhalten, in Rahmen des nationalen Stipendiensystems zu fördern. Für die über die Dauer der Regelstudienzeit hinausgehenden Semester soll lediglich der staatliche Anteil schrittweise zurückgeführt werden. Für die Studierenden muss eine Planbarkeit ihrer finanziellen Situation sichergestellt werden können. Ihnen müssen klare Auflagen an die Hand gegeben und eine gewisse Förderdauer bei Einhaltung der Kriterien garantiert werden.

Der LHG legt Wert darauf, dass die Vergabe der Stipendien für Studienanfänger und Studierende maximal transparent gemacht wird. Nur wenn klar erkennbar ist, aus welchen Gründen und durch Erfüllung welcher Kriterien Studierende Stipendien erhalten kann – bei leistungsbezogenen Stipendien – auch ein Anreiz zur Leistungssteigerung in der gesamten Studierendenschaft geschaffen werden.

Das Funktionieren des Stipendiensystems darf außerdem nicht durch überbordende Bürokratie bei den Hochschulen gefährdet werden. Deshalb müssen ein durchdachtes Hochschulmanagement und eine umfassende Studienberatung das Stipendiensystem flankieren.

Den Vorschlag, einen nationalen Fonds zur Stipendienvergabe einzurichten, um Länder mit einer starken mittelständischen Wirtschaft nicht zu bevorteilen, lehnt der LHG ab. Ein solches Konzept würde dem vom LHG befürworteten Bestreben des Stipendiensystems, den Wettbewerb der Hochschulen um die höchste Attraktivität und die besten Studierenden zu stärken, zuwider laufen. Um das Stipendiensystem zu größtmöglichem Erfolg zu führen sind vielmehr umfangreiche, auch die Hochschulauswahl umfassende, Möglichkeiten der Mitbestimmung für die Stifter unverzichtbar.

Der LHG ist der Überzeugung, dass sich auf Basis eines solchen nationalen Stipendiensystems eine deutsche Stipendienkultur etablieren lässt, die nachhaltig die Qualität des Studiums Deutschland stärken kann.