Der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen setzt sich dafür ein, dass die Ärztliche Approbationsordnung (ÄAppO) §3, (2) geändert wird in:
„Innerhalb Deutschlands kann die Ausbildung an Krankenhäusern durchgeführt werden, welche an eine Hochschule angegliedert sind und die Kriterien erfüllen, welche von der Hochschule, an der der Studierende eingeschrieben ist, nach Landesrecht festgelegt werden. Sind diese Kriterien erfüllt besteht ein Anspruch auf Anerkennung der Leistungen.“