Ein Auslandsaufenthalt in einem europäischen Nachbarland über Erasmus, bzw. Erasmus+, das Austauschprogramm der Europäischen Union, ist für viele Studierende mittlerweile fester Bestandteil des Studienablaufs. Viele lassen sich allerdings auch durch den hohen Verwaltungsaufwand abschrecken.

Besonders das Learning-Agreement, das Dokument, welches die Kurse aufführt, die an der jeweiligen Gasthochschule studiert werden sollen, stellt für Studierende oft einen großen Aufwand dar. Dieses muss in der Regel vor Immatrikulation an Gasthochschule, zu Beginn des Semesters und nach Abschluss des Aufenthalts bearbeitet und anschließend von mehreren Stellen, beispielsweise Fachbetreuern an den jeweiligen Instituten/Fakultäten oder Akademischen Auslandsämtern, an Heimat- und Gasthochschule bestätigt werden. Oft ist hierbei die Praxis, dass das Learning Agreement hierbei ausgedruckt, signiert, eingescannt und wieder zurückgeschickt wird, was neben Zeit- und Materialaufwand auch langfristig zur Folge hat, dass die Qualität des Ausgangsdokumentes fortlaufend schlechter wird.

Zusätzlich kann es vorkommen, dass eine Hochschule nicht das Learning-Agreement-Formular der jeweils anderen Hochschule anerkennt und Studierende unter Umständen für beide Hochschulen das Learning Agreement auf zwei verschiedenen Formularen führen müssen.

Deshalb fordert der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen, dass spätestens 2021 mit dem Nachfolgeprogramm von Erasmus+ eine digitale Plattform für alle Partnerhochschulen aller Programmländer realisiert wird, die als digitales Learning Agreement dient und zu der Studierende, Betreuer an Instituten/Fakultäten und Akademische Auslandsämter Zugang haben. Studierenden soll nach erfolgreicher Nominierung durch den jeweiligen Fachbereich an der Heimathochschule ein Zugang dazu eingerichtet werden. Nach Zusammenstellen eines vorläufigen Learning Agreements soll dieses digital an Betreuer und Akademische Auslandsämter eingereicht und von diesen digital signiert werden können. Ebenso soll bei Änderungen nach Eintreffen an der Gasthochschule, sowie nach Beendigung des Aufenthalts verfahren werden.