Die Bundesmitgliederversammlung der Liberalen Hochschulgruppen möge beschließen auf die Einführung eines Innovationsfonds für innovative Lehre in Hochschulen (auf Landesebene) hinzuwirken.
Dadurch sollen vor allem finanzielle Anreize für die Umsetzung einer digitalen und innovativen Lehre für die Lehrenden an den Hochschulen gesetzt werden und so das Ziel der Verbesserung der Lehre an den Hochschulen verfolgt und zielgerichtet gefördert werden.
Hierzu ist eine Finanzierung durch den jeweiligen Landeshaushalt nötig, die dann zweckgebundene Mittel freigibt, die für die Verbesserung der Lehre genutzt werden müssen. Verbesserungen können auf vielfältige Weise erzielt werden: Zum einen könnten die Mittel verwendet werden, um beispielsweise Literatur für Studierende zur Verfügung zu stellen oder auch um die Vorlesung an sich zu verbessern, beispielsweise durch das Onlinestreaming bzw. die Aufzeichnung dieser oder zur Verfügungstellung eines digitalen Lehrangebots zur Vertiefung des in der Vorlesung behandelten Stoffes. Dabei sollen drei verschiedene Akteure das Recht haben, Vorschläge für die Verwendung der Mittel zu machen: Das Land, die Hochschulen, aber auch die Studierenden. Dadurch wird sichergestellt, dass diejenigen Lehrenden mit Mitteln bedacht werden, die auch wirklich ihre Zeit in die Verbesserung und Innovationen im Bereich der Lehre stecken.